
(01.12.2016) Die neuen Regeln stellen auch sicher, dass die großen nichtfinanziellen Unternehmen, die eine große Menge an Rohstoffderivaten handeln, den Regeln der Finanzmarktrichtlinie MiFID II unterworfen sind.
Das heutige Paket vervollständigt die Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MIFID II und gibt den Marktteilnehmern die Möglichkeit, sich auf die Umsetzung bis zum 3. Januar 2018 vorzubereiten.
Der Rat und das Europäische Parlament haben nun drei Monate Zeit, die beiden Normen zu genehmigen oder ihnen zu widersprechen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung (in englischer Sprache)
Wertpapierdienstleistungen und Geregelte Märkte (MiFID I & MiFID II)
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1 Dezember 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland