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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 25. April 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

EU-Kommission schlägt besseren Zugang zu öffentlichen Daten vor

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) Vorschläge vorgelegt, wie in Zukunft öffentliche Daten in der EU besser genutzt werden können. Daten des öffentlichen Sektors sollen besser zugänglich gemacht und wissenschaftliche Daten stärker gemeinsam...

Andrus Ansip, Vizepräsident der Kommission und EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, erklärte hierzu: „Der digitale Binnenmarkt nimmt rasch Gestalt an, ohne Daten werden wir aber nicht das Beste aus der künstlichen Intelligenz, dem Hochleistungsrechnen und anderen technischen Fortschritten machen können. Diese Technologien können uns helfen, die Gesundheitsversorgung und Bildung zu verbessern, unsere Verkehrsnetze zu optimieren und Energieeinsparungen zu erzielen. Und genau darum geht es bei der intelligenten Nutzung von Daten. Unser Vorschlag wird mehr Daten des öffentlichen Sektors für die Weiterverwendung – auch für gewerbliche Zwecke – verfügbar machen, die Kosten des Datenzugangs senken und uns helfen, einen gemeinsamen Datenraum in der EU zu schaffen, der unser Wachstum ankurbeln wird.“

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, fügte hinzu: „Unsere Vorschläge sollen das volle Potenzial der digitalen Technik für die Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und der medizinischen Forschung nutzbar machen. Sie werden einen leichteren Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglichen, der wiederum zu einer besseren Krankheitsvorsorge und patientenorientierten Pflege, einer schnellen Reaktion auf drohende Pandemien und besseren Behandlungen führen wird.“

Die datengesteuerte Innovation ist eine wichtige Grundlage für das Wirtschaftswachstum, die Schaffung neuer Arbeitsplätze (vor allem für KMU und Startups) und die Entwicklung neuer Technik. Die Bürger können dadurch ihre Gesundheitsdaten leichter abrufen und verwalten, und die Behörden können solche Daten in den Bereichen Forschung, Vorbeugung und Gesundheitsreformen besser nutzen.

Der Vorschlag basiert auf bestehenden Initiativen zur Förderung des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten im digitalen Binnenmarkt. Außerdem stützt er sich auf die Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird.

Bessere Zugänglichkeit und Weiterverwendbarkeit der Daten des öffentlichen Sektors

Die geänderten Vorschriften über Informationen des öffentlichen Sektors gelten nun auch für die Daten öffentlicher Verkehrs- und Versorgungsunternehmen. Außerdem schränken sie Ausnahmen ein, die es öffentlichen Stellen gestatten, für die Weiterverwendung ihrer Daten mehr als die anfallenden Selbstkosten der Datenbereitstellung zu verlangen. Ferner erleichtern sie auch die Weiterverwendung offener Forschungsdaten, die aus öffentlich geförderten Arbeiten stammen, und verpflichten die Mitgliedstaaten zur Verfolgung einer Politik des offenen Zugangs. Schließlich sehen die neuen Vorschriften – soweit möglich – den Einsatz technischer Lösungen wie Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) vor, um den Echtzeit-Zugriff auf Daten zu ermöglichen.

Gemeinsame Nutzung wissenschaftlicher Daten ab 2018

Eine Reihe neuer Empfehlungen betrifft die politischen und technischen Veränderungen, die seit dem letzten Kommissionsvorschlag für den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung eingetreten sind. Sie bieten Orientierungshilfen für die Umsetzung einer Politik des offenen Zugangs im Einklang mit den Zielen der offenen Wissenschaft, für Forschungsdaten und das Datenmanagement, die Schaffung einer europäischen Cloud für offene Wissenschaft und das Text- und Datenschürfen. Außerdem wird die Bedeutung von geeigneten Anreizen, Belohnungen, Kompetenzen und Parametern für die neue Ära der vernetzten Forschung hervorgehoben.

Gemeinsame Nutzung von Daten des Privatsektors zwischen Unternehmen („B2B“) und zwischen Unternehmen und Behörden („B2G“)

Eine neue Mitteilung zum „Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums“ enthält Leitlinien für die in der EU tätigen Unternehmen zu den rechtlichen und technischen Grundsätzen für die gemeinsame Datennutzung und die diesbezügliche Zusammenarbeit im Privatsektor.

Sicherer Umgang mit den Gesundheitsdaten der Bürger und Förderung der europäischen Zusammenarbeit

Die Kommission legt heute einen Aktionsplan vor, der die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt, wenn es um den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten geht: durch die Sicherung des Zugangs der Bürger zu ihren Gesundheitsdaten und die Einführung der Möglichkeit, diese Daten grenzüberschreitend zu teilen; durch die Verwendung größerer Datensätze, um individuellere Diagnosen und medizinische Behandlungen zu ermöglichen und Epidemien besser vorherzusehen; durch die Förderung geeigneter digitaler Werkzeuge, die es den Behörden ermöglichen, Gesundheitsdaten besser für die Forschung und für Reformen im Gesundheitswesen zu nutzen. Außerdem betrifft der heutige Vorschlag die Interoperabilität elektronischer Patientenakten und einen Mechanismus für die freiwillige Koordinierung der gemeinsamen Nutzung von Daten, einschließlich Genomdaten, für die Krankheitsvorsorge und die Forschung.

Nächste Schritte

Die Kommission ruft das Europäische Parlament und den Rat auf, die heutigen Vorschläge für überarbeitete Vorschriften über Informationen des öffentlichen Sektors anzunehmen. Außerdem wird die Kommission im zweiten Halbjahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 eine hochrangige Gesprächsrunde organisieren, um die gemeinsame Nutzung von Daten des Privatsektors in den Beziehungen zwischen Unternehmen und Behörden zu erörtern.

Weitere Informationen:

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Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John) Tel.: +49 (30) 2280-2410 und laura [dot] bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland