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Vertretung in Deutschland
Presseartikel7. September 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Kommission schlägt einheitliche Zulassungsverfahren für Sicherheitsgeräte an Flughäfen vor

Die EU-Kommission will ein hohes Sicherheitsniveau auf allen Flughäfen EU-weit gewährleisten und dazu die Zertifizierung von Sicherheitsausrüstungen vereinheitlichen. „Durch die Vereinfachung und Harmonisierung der Regeln für die Zertifizierung von...

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(7.9.2016) - Avramopoulos sagte weiter: „Gleichzeitig wird er die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Sicherheitssektors steigern und die Fähigkeit dieser Branche erhöhen, neue Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit der europäischen Bürger anzubieten.“

Sicherheitsausrüstungen, die für die Kontrolle von Personen, Handgepäck und Waren im Luftverkehr eingesetzt werden, bilden ein bedeutendes Marktsegment mit einem Jahresumsatz von 14 Mrd. Euro weltweit, davon 4,2 Mrd. Euro allein in der EU.

Allerdings ist der EU-Binnenmarkt für Kontrollausrüstungen aufgrund der nationalen Zulassungsverfahren derzeit fragmentiert, was die Markteffizienz und den freien Warenverkehr beeinträchtigt. Wird für Ausrüstungen für Sicherheitskontrollen in der zivilen Luftfahrt der freie Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes ermöglicht, so erhöht dies die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsindustrie auf dem Weltmarkt.

Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften über die technischen Spezifikationen und Leistungsanforderungen für Sicherheitskontrollausrüstungen an Flughäfen in der EU geben keine verbindliche EU-weite Regelung für die Konformitätsbewertung vor, durch die gewährleistet würde, dass die geforderten Standards an allen Flughäfen der EU eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass in einem Mitgliedstaat zertifizierte Ausrüstungen nur dort und nicht in den anderen Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht werden können.

Mit dem Vorschlag der Kommission soll ein einheitliches EU-Zertifizierungssystem eingeführt werden, das auf gemeinsamen Prüfmethoden beruht und bei dem die von den Herstellern ausgestellten Konformitätsbescheinigungen gemäß dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind.

Die Europäische Kommission hat am 28. April 2015 die Europäische Sicherheitsagenda angenommen, in der die wichtigsten Maßnahmen zur Gewährleistung einer schlagkräftigen Antwort der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen in der Europäischen Union im Zeitraum 2015-2020 dargelegt werden. Mit der Agenda wird eine Zusage aus den Politischen Leitlinien von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eingelöst. Sie ist ein wichtiger Baustein der erneuerten Strategie der inneren Sicherheit, die der Rat am 16. Juni 2015 angenommen hat.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission schlägt EU-Zertifizierungssystem für Sicherheitsausrüstungen in Flughäfen vor, das die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Sicherheitssektors erhöht

Verordnung über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen

Häufig gestellte Fragen: Kommission schlägt EU-Zertifizierungssystem für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen vor

Europäische Sicherheitsagenda: Auf dem Weg zu einer Sicherheitsunion

Mitteilung der Kommission über die Europäische Sicherheitsagenda

Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt

Durchführungsrechtsakte zur Verordnung (EG) Nr. 300/2008, insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission

Mitteilung der Kommission „Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche – Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche"

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. September 2016
Autor
Vertretung in Deutschland