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Vertretung in Deutschland
Presseartikel23. September 2021Vertretung in Deutschland

EU-Kommission schlägt einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vor

Weniger Elektromüll und zufriedenere Verbraucherinnen und Verbraucher: Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) neue Rechtsvorschriften für ein einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vorgelegt. USB-C soll zum Standardanschluss für alle...

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton ergänzte: „Für alle wesentlichen elektronischen Geräte wird ein Ladegerät benötigt. Je mehr Geräte auf den Markt kommen, desto mehr Ladegeräte werden verkauft, die nicht austauschbar oder aber nicht notwendig sind. Dem setzen wir ein Ende. Unser Vorschlag schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ein einziges Ladegerät für alle ihre tragbaren elektronischen Geräte verwenden können. Dies ist ein großer Schritt hin zu mehr Verbraucherfreundlichkeit und weniger Abfallaufkommen.“

Mit dem heute präsentierten Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie werden der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie harmonisiert. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten zu entbündeln. Dies bringt mehr Verbraucherfreundlichkeit bei gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten, wodurch wiederum der ökologische und digitale Wandel unterstützt wird.

Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz gearbeitet wurde, der in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte keine vollständige Lösung gefunden werden.

Der heute vorgelegte Vorschlag der Kommission umfasst Folgendes:

  • Ein harmonisierter Ladeanschluss für elektronische Geräte: USB-C wird als einheitlicher Anschluss eingeführt. Auf diese Weise können die Verbraucher ihre Geräte unabhängig von der Gerätemarke mit demselben USB-C-Ladegerät aufladen,
  • Durch die harmonisierte Schnellladetechnologie wird dazu beigetragen, dass die einzelnen Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt begrenzen und dass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts identisch ist.
  • Die Entbündelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten: Verbraucherinnen und Verbraucher können ein neues elektronisches Gerät ohne neues Ladegerät erwerben. Dadurch wird es weniger unfreiwillig erworbene oder unbenutzte Ladegeräte geben. Wenn weniger neue Ladegeräte produziert und entsorgt werden, wird das Aufkommen an Elektronikabfällen um beinahe tausend Tonnen pro Jahr sinken.
  • Verbesserte Verbraucherinformationen: Die Hersteller werden verpflichtet, einschlägige Informationen über die Ladeleistung, etwa über die vom Gerät benötigte Leistung, bereitzustellen sowie Angaben dazu zu machen, ob die Schnellladung unterstützt wird. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher besser nachvollziehen, ob ihre bisherigen Ladegeräte den Anforderungen ihres neuen Geräts entsprechen oder leichter ein kompatibles Ladegerät auswählen. In Verbindung mit den übrigen Maßnahmen würde dies dazu beitragen, dass weniger neue Ladegeräte gekauft werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher 250 Mio. Euro im Jahr für unnötigerweise angeschaffte Ladegeräte einsparen.

Die Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie ist Teil umfassenderer Maßnahmen, die von der Kommission in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Produkten, insbesondere der Elektronik auf dem EU-Markt, ergriffen werden und die das Kernstück eines in Vorbereitung befindlichen Vorschlags über nachhaltige Produkte bilden werden.

Die nächsten Schritte

Der heute präsentierte Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidung) angenommen werden. Eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme wird der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung vor dem Inkrafttreten bieten.

Damit letztendlich tatsächlich ein einheitliches Ladegerät zur Verfügung steht, muss Interoperabilität an beiden Enden des Kabels – am elektronischen Gerät und am externen Netzteil – gewährleistet sein. Die Interoperabilität aufseiten des Geräts, die mit Abstand die größte Herausforderung darstellt, wird mit dem heutigen Vorschlag erreicht. Die Interoperabilität des externen Netzteils wird Gegenstand einer Überprüfung der Ökodesign-Verordnung der Kommission sein. Diese wird im Laufe dieses Jahres eingeleitet, damit der Zeitpunkt des Inkrafttretens an den des heute präsentierten Vorschlags angepasst werden kann.

Hintergrund

Im Jahr 2020 wurden in der EU etwa 420 Millionen Mobiltelefone und andere tragbare elektronische Geräte verkauft. Im Durchschnitt besitzen die Verbraucherinnen und Verbraucher etwa drei Ladegeräte für Mobiltelefone, von denen sie zwei regelmäßig verwenden. Dennoch gaben 38 Prozent der Verbraucher an, mindestens einmal Probleme gehabt zu haben, weil sie ihr Mobiltelefon nicht aufladen konnten, da die verfügbaren Ladegeräte nicht kompatibel waren. Die Situation ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig, weil sie jährlich rund 2,4 Mrd. Euro für separate Ladegeräte ausgeben, die nicht mit elektronischen Geräten mitgeliefert werden. Darüber hinaus entstehen durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte jährlich schätzungsweise bis zu 11.000 Tonnen Elektronikabfall.

Im Hinblick auf die Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Verbraucher- und Umweltschutz unterstützt die Kommission seit 2009 die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts für Mobiltelefone und ähnliche elektronische Geräte. Auf Betreiben der Kommission kam 2009 zunächst eine freiwillige Vereinbarung der Branche zustande, die zur Annahme einer ersten Absichtserklärung führte. In der Folge wurde dadurch die Zahl der unterschiedlichen Ladegerättypen für auf dem Markt angebotene Mobiltelefone von 30 auf drei reduziert. Nachdem die Absichtserklärung im Jahr 2014 ausgelaufen war, wurde ein neuer, von der Industrie im März 2018 vorgelegter Vorschlag weder im Hinblick auf eine Lösung für ein einheitliches Ladegerät noch hinsichtlich der notwendigen Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit und der erforderlichen Verringerung der Elektroabfälle als zufriedenstellend angesehen.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für eine einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte

Factsheet zum Vorschlag der Kommission für ein einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen hier und hier)

Pressekontakt: Nikola John. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. September 2021
Autor
Vertretung in Deutschland