
20/04/2016 - Nach Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat benötigen ukrainische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen für Kurzzeit-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Schengenraum kein Visum mehr. Die Visumfreiheit wird für alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands), sowie für die vier assoziierten Schengen-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gelten. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Kurzaufenthalte, d. h. Geschäftsreisen, touristische Aufenthalte oder Familienbesuche von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie impliziert kein Anrecht, in der EU zu arbeiten.
Die anderen Einreisebedingungen in den Schengenraum gelten weiterhin, einschließlich der Notwendigkeit, ausreichende finanzielle Mittel und den Zweck der Reise nachzuweisen.
Hahn reist in die Ukraine
Johannes Hahn, Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsfragen, reist heute für zwei Tage zu Gesprächen mit politischen Vertretern und dem neuen Premierminister Wolodimir Groisman nach Kiew. Er wird dort auch mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko zusammentreffen.
Hahn betonte vor seiner Reise: "Die neue ukrainische Regierung muss nun schnell zentrale wirtschaftliche und rechtsstaatliche Reformen umsetzen und die Korruptionsbekämpfung verstärken. Je mehr die Ukraine Reformen durchführt, umso mehr Unterstützung erhält sie von der EU und anderen internationalen Partnern."
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: European Commission proposes visa-free travel for citizens of Ukraine
Bildmaterial zum Ukraine-Besuch von Kommissar Johannes Hahn
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. April 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland