Durch die Maßnahmen soll eine Zunahme der Einfuhren vermieden werden, die den Stahlproduzenten in der EU, welche bereits an globalem Überkapazitäten leiden, zusätzliche wirtschaftliche Probleme bereiten würde.
Die vorläufigen Schutzmaßnahmen werden traditionelle Handelsströme respektieren. Zusätzliche Zölle werden erst erhoben, wenn das Zollkontingent, basierend auf den traditionellen Einfuhren, erreicht ist.
Dies soll die negativen Auswirkungen der Handelsumlenkung verhindern, gleichzeitig aber das traditionelle Angebot und den wirksamen Wettbewerb auf dem EU-Markt erhalten. Vorläufige Maßnahmen können für einen Zeitraum von maximal 200 Tagen bestehen bleiben.
Angesichts der breiten Unterstützung der Mitgliedstaaten wird die Kommission die Arbeit fortsetzen und den Entwurf des Durchführungsgesetzes noch in diesem Monat annehmen und veröffentlichen. Alle Parteien werden Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen. Die Kommission wird ihre endgültigen Schlussfolgerungen spätestens Anfang 2019 vorlegen.
Weitere Informationen:
US-Sonderzölle für Stahl und Aluminium aus der EU
Informationen zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA
Informationen zur den Handelsschutzmaßnahmen der EU
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6 Juli 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland