Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel6. Juli 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-Kommission schlägt vorläufige Schutzmaßnahmen für Stahl vor

Gestern (Donnerstag) hat die Kommission den EU-Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, vorläufige Schutzmaßnahmen für Stahl in Form eines Zollkontingents einzuführen. Infolge der 25 Prozent Einfuhrzölle auf Stahl, die von den Vereinigten Staaten am 23. März...

Durch die Maßnahmen soll eine Zunahme der Einfuhren vermieden werden, die den Stahlproduzenten in der EU, welche bereits an globalem Überkapazitäten leiden, zusätzliche wirtschaftliche Probleme bereiten würde.

Die vorläufigen Schutzmaßnahmen werden traditionelle Handelsströme respektieren. Zusätzliche Zölle werden erst erhoben, wenn das Zollkontingent, basierend auf den traditionellen Einfuhren, erreicht ist.

Dies soll die negativen Auswirkungen der Handelsumlenkung verhindern, gleichzeitig aber das traditionelle Angebot und den wirksamen Wettbewerb auf dem EU-Markt erhalten. Vorläufige Maßnahmen können für einen Zeitraum von maximal 200 Tagen bestehen bleiben.

Angesichts der breiten Unterstützung der Mitgliedstaaten wird die Kommission die Arbeit fortsetzen und den Entwurf des Durchführungsgesetzes noch in diesem Monat annehmen und veröffentlichen. Alle Parteien werden Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen. Die Kommission wird ihre endgültigen Schlussfolgerungen spätestens Anfang 2019 vorlegen.

Weitere Informationen:

Schutzmaßnahmen für Stahl

US-Sonderzölle für Stahl und Aluminium aus der EU

Informationen zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA

Informationen zur den Handelsschutzmaßnahmen der EU

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Juli 2018
Autor
Vertretung in Deutschland