Die CLP-Verordnung geht auf den globalen Standard der Vereinten Nationen (GHS) zurück und setzt diesen Standard in EU-Recht um. Er legt fest, wie gefährliche Chemikalien einzustufen sind (z. B. als krebserregend oder wassergefährdend) und wie diese Gefahren innerhalb der Lieferketten sowie gegenüber Verbrauchern und Arbeitnehmern zu kommunizieren sind.
Für diese Überarbeitung wird die Kommission unter anderem verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Einführung neuer Gefahrenklassen (wie endokrine Störungen sowie Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität) und entsprechender Einstufungskriterien prüfen.
Dies ist auch eine Gelegenheit, die Substitution gefährlicher Chemikalien durch sicherere zu fördern und die EU-Industrie als weltweiten Vorreiter bei der Herstellung und Verwendung sicherer und nachhaltiger Chemikalien zu unterstützen.
Diese Überarbeitung wurde in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit angekündigt, die von der EU-Kommission im Oktober 2020 angenommen wurde.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 9. August 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland