Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der Ausgleich, den die deutschen Bundesländer Berlin und Brandenburg der Deutschen Bahn Regio AG (im Folgenden „DB Regio“) für die Erbringung regionaler Schienenpersonenverkehrsdienste im Zeitraum 2002-2012 gewährt haben, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.
Die Prüfung der Kommission
Nach eingehender Prüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsvertrags gezahlten Ausgleichsleistungen nicht zu einer Überkompensation geführt haben, und kam zu dem Schluss, dass die Ausgleichszahlungen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Insbesondere prüfte die Kommission die deutsche Maßnahme auf der Grundlage
- der Verordnung 1191/69 hinsichtlich der Ausgleichszahlungen, die vom 15. Dezember 2002 bis zum 2. Dezember 2009 gezahlt wurden; und
- Verordnung 1370/2007 in Bezug auf die Ausgleichszahlungen, die vom 3. Dezember 2009 bis zum 15. Dezember 2012 gezahlt wurden.
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.18853 zugänglich gemacht.
Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. März 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland