
Die Europäische Kommission hat die sogenannte „jährliche Aufwandserhebung“ 2021 veröffentlicht. In diesem Bericht stehen konkrete Beispiele, wie die Kommission EU-Vorschriften in Bereichen wie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Wettbewerb, Kommunikation, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Verkehr und Mobilität sowie Binnenmarkt vereinfacht und modernisiert.
Maroš Šefčovič ist in der Europäischen Kommission für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau zuständig. Der Kommissar kommentierte den Bericht so:„Wir beschleunigen den ökologischen und digitalen Wandel, um die Erholung Europas voranzubringen. Gleichzeitig reagieren wir damit auf den aktuellen geopolitischen Kontext. Wir wollen dafür sorgen, dass die EU-Rechtsvorschriften leicht einzuhalten, effizient und zukunftsfähig sind, und arbeiten daran konzentriert weiter“ Die Beiträge im Bericht bezeichnete Šefčovič als deutlichen „Beleg dafür, dass unser Engagement für faktengestützte politische Entscheidungen, die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen nicht unnötig belasten, nicht nachlässt.“
Fortschritte der Kommission beim Verwaltungsaufwand
Im Jahr 2021 wurden 29 Evaluierungen von EU-Maßnahmen abgeschlossen. Außerdem wurden 35 Initiativen angenommen – etwa Maßnahmen, die den Verwaltungsaufwand verringern und vereinfachen sollen. Diese Initiativen sollen Verwaltungs- und Befolgungskosten senken und den Rechtsrahmen straffen, präzisieren und anpassen, wenn dies notwendig ist. Im Jahr 2021 wurden außerdem die Vorschläge der Kommission zur Finanzierung von Programmen verabschiedet. Dabei wurde entschieden, den Mehrjährigen Finanzrahmen und Verfahren, die damit verbunden sind, zu vereinfachen. In der Praxis wird es für Begünstigte dadurch einfacher, teilzunehmen. Für die Mitgliedstaaten wird die Umsetzung einfacher und insgesamt wird die Wirkung vor Ort stärker.
Die Kommission prüft regelmäßig, wie unnötige Belastungen vermieden werden können, insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen. Das KMU-Netz soll beispielsweise neu belebt und vergleichbare Initiativen unterstützt werden.
Erste Lehren aus dem „One-in-one-out“-Ansatz
Der „One-in-one-out“-Ansatz ist eines der Ziele, die in den Prioritäten der Kommission von der Leyen genannt wird. Konkret bedeutet dieser Ansatz, dass neue Belastungen durch Legislativvorschläge der Kommission für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, ausgeglichen werden, indem bestehende Belastungen im entsprechenden Politikbereich reduziert werden.
Im zweiten Halbjahr 2021 hat die Kommission ein Pilotprojekt mit zehn ausgewählten Legislativvorschlägen durchgeführt, die viele Politikbereiche abdecken und verschiedene Sektoren und Interessenträger betreffen. Ziel war es, den Ansatz, die Methodik und die damit verbundenen Berechnungen zu testen. Die Arbeiten für das „One-in-one-out“-Pilotprojekt und die dabei gewonnenen Erkenntnisse haben dazu beigetragen, die Arbeitsmethoden der Kommission zu stärken. Beispiele dafür sind eine stärkere Quantifizierung und Verbesserung der Kostenschätzungen. Die Kommission konzentriert sich nun darauf, den „One-in-one-out“-Ansatz, der seit Anfang 2022 angewandt wird, ganz umzusetzen. Die nächste jährliche Aufwandserhebung wird dann zeigen, wie es funktioniert hat.
Weitere Informationen:
Jährliche Aufwandserhebung 2021
Die Prioritäten der Kommission von der Leyen
Agenda für bessere Rechtsetzung
Mitteilung über bessere Rechtsetzung 2021
REFIT – das EU-Recht einfacher, kostengünstiger und zukunftssicher gestalten
Das Rechtsetzungsverfahren in der EU
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29 Juli 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland