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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. September 2016Vertretung in Deutschland

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Maut

Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) wegen der deutschen Mautpläne beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einzuleiten. Nach Auffassung der Kommission ist die geplante Pkw-Maut diskriminierend.

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(29.09.2016) - Die deutschen Vorschriften sehen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge einen Abzug von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut vor. Dies würde – allerdings ausschließlich für die in Deutschland registrierten Fahrzeuge – zu einer De-facto-Befreiung von der Maut führen. Darüber hinaus sind die Preise von Kurzzeitvignetten (für Zeiträume unter einem Jahr), die es für in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge geben soll, in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.

Wie unlängst in der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität bekräftigt, unterstützt die Kommission zwar faire und effiziente Preise im Verkehr. Doch die deutsche Regelung verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs.

Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 sind die grundsätzlichen Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden. Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Es ist das Recht der Mitgliedstaaten, Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und Pkw einzuführen. Wenn ein Mitgliedstaat von Ausländern Gebühren für die Nutzung nationaler Straßen verlangen möchte, müssen diese Gebühren gleichermaßen für alle Nutzer – Ausländer und Angehörige des Mitgliedstaats – gelten. Eine zentrale Voraussetzung für nichtdiskriminierende Straßenbenutzungsgebühren besteht darin, dass alle Nutzer gleich hohe Gebühren zahlen. Eine Straßenbenutzungsgebühr, die de jure oder de facto nur von Ausländern erhoben wird, würde eine Diskriminierung darstellen und somit gegen die Verträge der EU verstoßen.

Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren im Juni 2015 eingeleitet (siehe Pressemitteilung hier) und den deutschen Behörden dann im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt (siehe Pressemitteilung hier).

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Straßenverkehr: Kommission verklagt Deutschland wegen diskriminierender Straßenbenutzungsgebühren

Zu Verstößen im Bereich Mobilität und Verkehr in der EU.

Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren im September siehe MEMO/16/3125.

Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (und Infografik).

Zum Vertragsverletzungsverfahren der EU.

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. September 2016
Autor
Vertretung in Deutschland