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Vertretung in Deutschland

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen

  • Pressemitteilung
  • 18. Juli 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Die EU-Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, die Anbietern von Allzweck-KI-Modellen dabei helfen sollen, die Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz zu erfüllen. Es tritt am 2. August 2025 in Kraft. Die Leitlinien definieren, was ein Allzweck-KI-Modell ist, wer als Anbieter gilt und präzisieren die Verpflichtungen und wann Anbieter davon ausgenommen werden können. Sie schaffen Rechtssicherheit für alle Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette und ergänzen den Verhaltenskodex für Allzweck-KI.  

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Unabhängigkeit, Sicherheit und Demokratie, erklärte: „Mit den heutigen Leitlinien unterstützt die Kommission die reibungslose und wirksame Anwendung des KI-Gesetzes. Indem wir Rechtssicherheit hinsichtlich des Geltungsbereichs der Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz für Anbieter von Allzweck-KI schaffen, helfen wir KI-Akteuren, von Start-ups bis hin zu großen Entwicklern, mit Vertrauen in ihre Innovationen zu investieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihre Modelle sicher, transparent und mit den europäischen Werten im Einklang stehen.“

KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung von Innovation und Einführung von KI in der EU, da sie für eine Vielzahl von Aufgaben verwendet und in ein breites Spektrum von KI-Systemen integriert werden können. Aus diesem Grund haben Anbieter solcher Modelle bestimmte Verpflichtungen nach dem KI-Gesetz.

Integrationsmöglichkeit und Urheberrecht

Zu diesen Verpflichtungen gehören die Bereitstellung von Informationen für Anbieter von KI-Systemen, die das Modell in ihre KI-Systeme integrieren möchten, sowie die Einführung einer Strategie zur Einhaltung des europäischen Urheberrechts. 

Mehr Pflichten bei systemischen Risiken

Darüber hinaus unterliegen Anbieter der fortschrittlichsten oder wirkungsvollsten allgemeinen KI-Modelle, d. h. solcher, die systemische Risiken bergen, der zusätzlichen Verpflichtung, diese systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern. Zu den systemischen Risiken zählen Risiken für Grundrechte und Sicherheit sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Verlust der Kontrolle über das Modell.

Vier Schlüsselbereiche

Die heute veröffentlichten Leitlinien stellen den Umfang der Verpflichtungen und deren Anwendungskreis klar. Die Leitlinien konzentrieren sich auf vier Schlüsselbereiche:

  • Allgemeine KI-Modelle: Ein KI-Modell gilt als allgemeines KI-Modell, wenn es mit einer Rechenleistung („Rechenleistung“) von mehr als 10^23 Gleitkommaoperationen trainiert wurde und Sprache (in Form von Text oder Audio), Text-zu-Bild oder Text-zu-Video generieren kann.
  • Anbieter von Allzweck-KI-Modellen: Die Leitlinien definieren die Begriffe „Anbieter“ und „Inverkehrbringen“ und klären, wann ein Akteur, der ein Allzweck-KI-Modell modifiziert, als Anbieter gilt.
  • Ausnahmen von bestimmten Verpflichtungen: Die Leitlinien klären, unter welchen Bedingungen Anbieter von Allzweck-KI-Modellen, die unter einer freien und quelloffenen Lizenz veröffentlicht wurden und bestimmte Transparenzbedingungen erfüllen, von bestimmten Verpflichtungen gemäß dem KI-Gesetz ausgenommen werden können.
  • Durchsetzung der Verpflichtungen: Die Leitlinien erläutern die Auswirkungen für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen, die sich zur Einhaltung und Umsetzung des Verhaltenskodex für Allzweck-KI verpflichten, und legen die Erwartungen der Kommission hinsichtlich der Einhaltung ab dem 2. August 2025 dar.

Nächste Schritte

Die Verpflichtungen des KI-Gesetzes für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck treten am 2. August 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anbieter, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck in Verkehr bringen, ihren jeweiligen Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz nachkommen. 

Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko eingestuft werden, müssen das Amt für künstliche Intelligenz unverzüglich benachrichtigen. 

Im ersten Jahr nach Inkrafttreten dieser Verpflichtungen wird das Amt für künstliche Intelligenz eng mit Anbietern, insbesondere denjenigen, die sich an den Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck halten, zusammenarbeiten, um ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften zu helfen. Ab dem 2. August 2026 treten die Durchsetzungsbefugnisse der Kommission in Kraft.

Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt sind, müssen die einschlägigen Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz bis zum 2. August 2027 erfüllen.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Juli 2025
Autor
Vertretung in Deutschland