(24.01.2017) - Bei dieser Rechtssache geht es um einen besonderen Aspekt der deutschen Vorschriften über die Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsgremien von Unternehmen (Mitbestimmung). Während des nationalen gerichtlichen Verfahrens hatte der Aktionär eines Unternehmens argumentiert, dass die deutschen Regeln nicht mit EU-Recht in Einklang stünden, da diese die Anwendung der Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter nur auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter in Deutschland beschränkten.
Aus diesem Grund hat die Kommission vor dem Gerichtshof das Recht der Mitgliedsstaaten verteidigt, die Arbeitnehmermitbestimmungsrechte so zu garantieren wie es in der betroffenen deutschen Gesetzgebung vorgesehen ist. Das Modell der „Mitbestimmung“ und seine sozialen Zielsetzungen sind deshalb EU-rechtskonform.
Unter Präsident Juncker hat die Europäische Kommission die soziale Dimension des europäischen Projekts zu einer Priorität ihrer Arbeit gemacht. Die Kommission arbeitet derzeit an einem Sockel sozialer Rechte, um gemeinsame Standards für Arbeitnehmerrechte zu verwirklichen, wobei dieser Prozess innerhalb der Eurozone und in den Staaten beginnen soll, die freiwillig daran teilnehmen möchten.
Weitere Informationen:
Die Pressemitteilung: Kommission verteidigt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union nationale Regeln zu Mitbestimmungsrechten
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Januar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland