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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 24. Januar 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Kommission verteidigt Mitbestimmungsrechte von deutschen Arbeitnehmern vor dem EuGH

Am Europäischen Gerichtshof hat heute (Dienstag) eine Anhörung zur Mitbestimmung von Arbeiternehmern in Aufsichtsräten stattgefunden, die einem Vorabentscheidungsersuchen eines deutschen Gerichtes folgt (Fall C-566/15, Erzberger vs. Tui). Die...

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(24.01.2017) - Bei dieser Rechtssache geht es um einen besonderen Aspekt der deutschen Vorschriften über die Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsgremien von Unternehmen (Mitbestimmung). Während des nationalen gerichtlichen Verfahrens hatte der Aktionär eines Unternehmens argumentiert, dass die deutschen Regeln nicht mit EU-Recht in Einklang stünden, da diese die Anwendung der Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter nur auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter in Deutschland beschränkten.

Aus diesem Grund hat die Kommission vor dem Gerichtshof das Recht der Mitgliedsstaaten verteidigt, die Arbeitnehmermitbestimmungsrechte so zu garantieren wie es in der betroffenen deutschen Gesetzgebung vorgesehen ist. Das Modell der „Mitbestimmung“ und seine sozialen Zielsetzungen sind deshalb EU-rechtskonform.

Unter Präsident Juncker hat die Europäische Kommission die soziale Dimension des europäischen Projekts zu einer Priorität ihrer Arbeit gemacht. Die Kommission arbeitet derzeit an einem Sockel sozialer Rechte, um gemeinsame Standards für Arbeitnehmerrechte zu verwirklichen, wobei dieser Prozess innerhalb der Eurozone und in den Staaten beginnen soll, die freiwillig daran teilnehmen möchten.

Weitere Informationen:

Die Pressemitteilung: Kommission verteidigt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union nationale Regeln zu Mitbestimmungsrechten

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Januar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland