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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. Juni 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Kommission will Kinder bei Trennung der Eltern besser schützen

Wenn sich die Eltern streiten oder trennen, leiden Kinder oft am meisten. Leben die Elternteile in verschiedenen europäischen Ländern, werden mögliche Folgen einer Trennung wie Sorgerechtsfragen, Umgangsrecht und Kindesentführung noch komplizierter...

(30.06.2016) – Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Die vereinfachten neuen Vorschriften, die wir angenommen haben, werden Familien und Kindern Vorteile bringen. Dazu gehören kürzere Fristen für den Abschluss von Verfahren und die Vermeidung der hohen finanziellen Kosten, die häufig im Zusammenhang mit solchen Verfahren anfallen. Wir müssen dafür sorgen, dass die verschiedenen Rechtsordnungen miteinander vereinbar sind, um Komplikationen und Verzögerungen sowie Sorge und Unsicherheit zu reduzieren.“

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Die Kinder stehen im Mittelpunkt dieser Reform. Die Trennung ihrer Eltern ist bereits schwierig genug. Die betroffenen Kinder verdienen daher Gerichtsverfahren, in denen ihre Situation so rasch wie möglich geklärt und das Kindeswohl berücksichtigt wird. Wir legen heute einen Vorschlag vor, um die bestehenden Rechtsvorschriften auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen aus den letzten zehn Jahren zu verbessern. Der Schwerpunkt dieser Reform liegt auf der Hand: Wir müssen die Verfahren in grenzüberschreitenden Fällen beschleunigen. Der Zeitfaktor ist für das Kindeswohl von entscheidender Bedeutung, daher brauchen wir diese neuen Vorschriften möglichst schnell.“

Die neuen Vorschriften beruhen auf der Bewertung der bestehenden Vorschriften und sollen die festgestellten Mängel beheben. Ein wichtiges Ziel besteht insbesondere darin, die Verfahrensdauer zu verkürzen, da der Zeitfaktor für den Schutz des Kindeswohls in grenzüberschreitenden Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung von entscheidender Bedeutung ist. Im Einzelnen werden folgende konkrete Änderungen vorgeschlagen:

Effizientere Verfahren in Fällen grenzüberschreitender Kindesentführung durch einen Elternteil

Die Fristen für die verschiedenen Phasen des Kindesrückgabeverfahrens werden auf eine maximale Gesamtdauer von 18 Wochen beschränkt (höchstens sechs Wochen für die Zentrale Behörde zur Bearbeitung des Antrags, sechs Wochen für das erstinstanzliche Gericht und sechs Wochen für das mit dem Rechtsbehelf befasste Gericht). Gegen eine Entscheidung über die Rückgabe eines Kindes kann nur einmal ein Rechtsbehelf eingelegt werden, und es wird im Ermessen des Richters liegen, diese Entscheidung in der Zwischenzeit für vollstreckbar zu erklären.

Unter uneingeschränkter Wahrung der Struktur der nationalen Rechtssysteme wird sichergestellt, dass nur eine begrenzte Anzahl von Gerichten für Fälle von elterlicher Kindesentführung zuständig ist, damit Richter die erforderliche Fachkompetenz aufbauen können.

Anhörung des Kindes

Ein Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, wird die Möglichkeit haben, diese in jedem Verfahren zu seinem Fall zu äußern. Dies wird insbesondere für die Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht und über die Rückgabe von Kindern im Falle einer Entführung durch einen Elternteil gelten.

Zügige Vollstreckung von Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten

Zurzeit müssen Eltern häufig beantragen, dass eine Entscheidung über das Sorge- oder Umgangsrecht in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt wird. Mit den neuen Vorschriften wird das Exequaturverfahren, ein Zwischenverfahren für die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat, abgeschafft. In Fällen, in denen die Entscheidung nach sechs Wochen noch nicht vollstreckt wurde, wird das Gericht die ersuchende Zentrale Behörde im Ursprungsmitgliedstaat oder direkt den Antragsteller darüber informieren, warum die Vollstreckung nicht fristgerecht erfolgt ist. Um die Vollstreckung zu beschleunigen, kann das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, diese für vorläufig vollstreckbar erklären.

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten

Die gute Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden in Kindschaftssachen ist eine zwingende Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen zwischen den Behörden verschiedener Mitgliedstaaten. Mit den neuen Vorschriften wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden gefördert, da diese die direkte Anlaufstelle für Eltern darstellen und eine Schlüsselrolle einnehmen, wenn es darum geht, die Richter bei der Anwendung der Vorschriften zu unterstützen. Darüber hinaus werden Kinderschutzbehörden besser in die grenzübergreifende Zusammenarbeit einbezogen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission schlägt neue Vorschriften zur Verbesserung des Schutzes von Kindern in grenzüberschreitenden Familiensachen vor

Verordnungsvorschlag

Fragen und Antworten

Factsheet mit konkreten Beispielen

Broschüre: Grenzüberschreitende Kindesentführung durch einen Elternteil

Broschüre: Sorge- und Umgangsrecht innerhalb der EU

Europäisches E-Justizportal: Sorge- und Umgangsrecht

Europäisches E-Justizportal: Elterliche Kindesentführung

Video on child custody and visiting rights across EU borders

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Juni 2016
Autor
Vertretung in Deutschland