Unter anderem wird die Kommission dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften vollständig umsetzen und bei Bedarf den Rechtsrahmen weiter stärken. Dafür kommen vor allem die Bereiche infrage, die noch nicht unter die Antidiskriminierungsvorschriften fallen, wie etwa die Strafverfolgung. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente und insbesondere die im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts und des Instruments „Next Generation EU“ verfügbaren Mittel optimal zu nutzen. Der Aktionsplan bringt Akteure auf allen Ebenen zusammen, um Rassismus in Europa wirksamer zu bekämpfen. Dies soll unter anderem durch die Annahme nationaler Aktionspläne gegen Rassismus erfolgen.
Helena Dalli, EU-Kommissarin für Gleichheitspolitik, betonte: „In demokratischen Gesellschaften ist kein Platz für Rassendiskriminierung und Rassismus jeglicher Art. Wir alle müssen uns für antirassistische Gesellschaften einsetzen. Mit diesem Aktionsplan erkennen wir an, dass Rassismus nicht nur von Einzelpersonen begangen wird, sondern auch strukturellen Charakter hat. Wir müssen uns deshalb auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen mit dem Problem befassen, um eine Trendwende zu erreichen. Dabei konzentrieren wir uns unter anderem auf die Bereiche Strafverfolgung, soziale Einstellungen, Stereotype und wirtschaftliche Schwierigkeiten, und wir bestärken die Mitgliedstaaten darin, ihre eigenen Aktionspläne gegen Rassismus zu verabschieden.“
Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Koordinierung, Sensibilisierung und Durchsetzung des nationalen und des EU-Rechts
Der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen Rassismus durch EU-Recht bekämpft werden soll. Vorgesehen ist aber auch eine Bekämpfung des Rassismus im Wege einer Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Strafverfolgungsbehörden, den Medien und der Zivilgesellschaft. Ferner sollen bereits verfügbare und künftige EU-Instrumente optimal genutzt werden, und die Zusammensetzung des Personalbestands der Kommission wird einer Prüfung unterzogen. Der Aktionsplan sieht unter anderem Folgendes vor:
- verbesserte Durchsetzung des EU-Rechts – Die EU verfügt zwar über einen soliden Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, aber es besteht eindeutig die Notwendigkeit, diesen Rahmen neu zu bewerten und mögliche Lücken zu ermitteln. Im Jahr 2021 wird die Kommission über die Umsetzung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Bericht erstatten und bis 2022 etwaige einschlägige Rechtsvorschriften vorlegen. Die Kommission wird auch eine umfassende und ordnungsgemäße Umsetzung und Durchführung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gewährleisten und dazu gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
- engere Koordinierung – Die Kommission wird einen Anti-Rassismus-Koordinator ernennen und einen regelmäßigen Dialog mit den Interessenträgern aufnehmen, der mindestens zwei Zusammenkünfte pro Jahr umfasst. Der Koordinator wird mit Menschen, die aus Gründen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, im Kontakt stehen und mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, der Zivilgesellschaft, Hochschulen und der Kommission zusammenarbeiten, um die politischen Maßnahmen im Bereich der Rassismusbekämpfung zu verstärken.
- faire Polizeiarbeit und fairer Schutz – Mit Unterstützung von EU-Agenturen wie der Agentur für Grundrechte (FRA) und der Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) werden die Mitgliedstaaten ermutigt, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um diskriminierenden Einstellungen in den Strafverfolgungsbehörden entgegenzuwirken und die Glaubwürdigkeit der Strafverfolgungsarbeit gegen hassmotivierte Straftaten zu erhöhen.
- verstärkte Maßnahmen auf nationaler Ebene – Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, bis Ende 2022 nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung zu verabschieden. Bis Ende 2021 wird die Kommission in Zusammenarbeit mit nationalen Sachverständigen die wichtigsten Grundsätze für die Aufstellung wirksamer nationaler Aktionspläne formulieren und bis Ende 2023 einen ersten Fortschrittsbericht vorlegen.
- mehr Vielfalt bei den EU-Mitarbeitern – Die Kommission wird Schritte unternehmen, um die Repräsentativität der Kommissionsbediensteten durch gezielte Maßnahmen bei Einstellungs- und Auswahlverfahren deutlich zu verbessern. Andere Organe und Einrichtungen der EU werden dazu aufgefordert, ähnliche Schritte zu unternehmen.
Darüber hinaus sieht der Aktionsplan folgende Maßnahmen vor: Sensibilisierung und Bekämpfung von Stereotypen in Bezug auf Rasse und ethnische Herkunft durch Medien, Bildung, Kultur und Sport sowie eine verbesserte Erhebung von nach Rasse oder ethnischer Herkunft aufgeschlüsselten Daten. Darüber hinaus wird die Kommission eine alljährliche Auszeichnung einer europäischen Hauptstadt/europäischer Hauptstädte für Inklusion und Vielfalt einführen und im Frühjahr 2021 einen Gipfel gegen Rassismus organisieren.
Nächste Schritte
Die Durchführung der im Aktionsplan vorgestellten Maßnahmen wird überwacht, es wird über die erzielten Fortschritte Bericht erstattet und nötigenfalls werden Maßnahmen angepasst.
Die Kommission ersucht das Europäische Parlament, die Umsetzung des Aktionsplans regelmäßig zu erörtern und zu unterstützen, und den Rat, Schlussfolgerungen zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von Rassismus anzunehmen.
Hintergrund
Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft ist in der EU verboten. Und doch gibt es diese Diskriminierung in unserer Gesellschaft weiterhin. Mehr als die Hälfte der Europäerinnen und Europäer denkt, dass Diskriminierung in ihrem Land weitverbreitet ist. Der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zufolge haben 45 Prozent der Menschen mit Abstammung aus Nordafrika, 41 Prozent der Roma und 39 Prozent der Menschen mit Abstammung aus Ländern südlich der Sahara bereits Diskriminierung erlebt. 11 Prozent der Juden hatten sich diskriminiert gefühlt, weil sie jüdisch waren.
Die EU verfügt über einen Rechtsrahmen, der u. a. die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und den Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit umfasst. Angesichts der jüngsten Ereignisse, bei denen Rassenkonflikte zutage traten, wurden Bedenken geäußert, dass der rechtliche Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Religion oder der ethnischen Herkunft nicht wirksam umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang bestehen ferner Bedenken hinsichtlich der Beziehung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Minderheiten.
Im Anschluss an die Rede von Präsidentin von der Leyen, in der sie zu einer Intensivierung der Maßnahmen aufrief, führte das Kollegium am 24. Juni eine strukturierte Debatte unter dem Titel „Against Racism and For More Diversity and Equity in the European Union“ (Gegen Rassismus und für mehr Vielfalt und Gleichbehandlung in der Europäischen Union). Die Präsidentin betonte damals, dass sie damit die Diskussion und konkrete Maßnahmen, unter anderem die Erarbeitung eines Aktionsplans, einleite.
Weitere Informationen
Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025
Factsheet zum EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025
Website: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025
Pressemitteilung zu den in der Rede zur Lage der Union 2020 behandelten Kernthemen
Website zur Rede zur Lage der Union 2020
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. September 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland