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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. November 2017Vertretung in Deutschland

EU-Kommission will Zugang zum Sozialschutz für alle gewährleisten

Die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte kommt voran. Heute (Montag) hat die EU-Kommission mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf EU-Ebene diskutiert, wie alle Beschäftigten und Selbstständigen Zugang zum Sozialschutz und zur...

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Valdis Dombrovskis, für den Euro und den sozialen Dialog zuständiger Vizepräsident der Kommission, sagte: „Die neue Arbeitswelt bietet neue Chancen. Die Menschen sollten in der Lage sein, diese Chancen zu nutzen und sich darauf verlassen können, dass sie abgesichert sind – unabhängig davon, welche Art von Erwerbstätigkeit sie ausüben. Dieser Gedanke liegt der Säule sozialer Rechte zugrunde. Wir wollen sicherstellen, dass unsere Sozialschutzsysteme nachhaltig, angemessen und fair sind. Wir hören jetzt die Sozialpartner zu der Frage an, wie allen die Möglichkeit geboten werden kann, Beiträge zu leisten und Ansprüche zu erwerben.“

Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: „Diese Kommission steht zu ihrem Versprechen, Europa sozialer zu machen. Heute fügen wir der europäischen Säule sozialer Rechte einen weiteren konkreten Baustein hinzu. In der neuen Arbeitswelt müssten alle Erwerbstätigen Zugang zum Sozialschutz haben, ob sie nun mit Standard- oder neuartigen Verträgen beschäftigt oder selbstständig sind. Ich möchte dafür sorgen, dass alle arbeitenden Menschen auf der Grundlage ihrer Beiträge einem Sozialschutzsystem angeschlossen sind. Dies ist unerlässlich, wenn wir unsere Sozialschutzsysteme unter Wahrung der Generationengerechtigkeit angemessen und nachhaltig gestalten wollen.“

Im Jahr 2016 waren knapp unter 40 Prozent der Erwerbstätigen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder selbstständig tätig. Schätzungen zufolge läuft jeder zweite von ihnen Gefahr, keinen hinreichenden Zugang zum Sozialschutz zu haben. Auf dem Arbeitsmarkt steigt der Anteil der atypisch Beschäftigten und der Selbstständigen, vor allem bei den jungen Menschen. Die Kommission will allen Menschen Zugang zum Sozialschutz verschaffen, die wegen ihres Beschäftigungsstatus bislang keinen hinreichenden Zugang haben und deshalb größerer wirtschaftlicher Unsicherheit ausgesetzt und weniger gegen soziale Risiken abgesichert sind.

Die Bewältigung dieser Herausforderung dient der Verwirklichung des der sozialen Säule zugrundeliegenden Ziels, nämlich unsere Sozialmodelle zukunftssicher zu gestalten und für Generationengerechtigkeit zu sorgen, um die Arbeitswelt der Zukunft bestmöglich zu gestalten.

Um unsere Sozialmodelle zukunftssicher zu machen, leitete die Kommission die zweite Stufe der Anhörung der Sozialpartner ein. Sie haben nun XX Wochen Zeit, um der Kommission mitzuteilen, ob sie zu Verhandlungen bereit sind. Gleichzeitig läuft eine breiter angelegte öffentliche Konsultation, in der sich alle betroffenen Interessenträger wie staatliche Behörden, Unternehmen, Selbstständige, Beschäftigte von Plattformen und die Zivilgesellschaft äußern können.

Die Kommission will auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Konsultationen in der ersten Hälfte des kommenden Jahres einen Vorschlag vorlegen.

Hintergrund

Am 26. April 2017 hat die Kommission die europäische Säule sozialer Rechte vorgelegt, und zwar in zwei unterschiedlichen Rechtsformen mit identischem Inhalt, nämlich einer ab diesem Datum geltenden Empfehlung der Kommission und als Vorschlag für eine gemeinsame Proklamation des Parlaments, des Rates und der Kommission. Der auf interinstitutioneller Ebene diskutierte und geänderte Text der Proklamation wurde von allen Beteiligten auf dem Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg (Schweden) unterzeichnet.

Da die Umsetzung der Säule für die Kommission eine Priorität darstellt, hat sie parallel dazu einen konkreten Legislativvorschlag zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben berufstätiger Eltern und pflegender Angehöriger vorgelegt und die erste Phase zweier Anhörungen der Sozialpartner eingeleitet; bei der ersten geht es um die Modernisierung des Arbeitsvertragsrechts und in der zweiten um den Sozialschutz für alle.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Fortschritte bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte: Kommission setzt sich für Sozialschutz für alle ein

MEMO: Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte

Website zur europäischen Säule sozialer Rechte

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. November 2017
Autor
Vertretung in Deutschland