
(22.07.2016) - „Entsprechend des Ratsbeschlusses und der Beratungen der Europäischen Kommission in dieser Woche fordern wir die türkischen Behörden auf, unter allen Umständen die Rechtstaatlichkeit, die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten einschließlich des Rechts eines jeden auf ein gerechtes Gerichtsverfahren zu respektieren“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Mogherini und Hahn.
Die Erklärung des Ausnahmezustandes gibt der Exekutive weitreichende Befugnisse durch Dekrete zu regieren. Gemäß der türkischen Verfassung müssen die wichtigsten Grundrechte jedoch auch im Ausnahmezustand beachtet werden. Beide Politiker erinnerten den türkischen Präsidenten an seine Ankündigung, die demokratischen Werte respektieren zu wollen.
Die EU werde die Entwicklungen in der Türkei sehr genau beobachten, kündigten beide Politiker an. „Wir erwarten vom Parlament und allen Gewalten der demokratischen Institutionen des Landes, dass sie ihre verfassungsgemäße Rolle voll ausfüllen.“
Zu möglichen Plänen zur Wiedereinführung der Todesstrafe hatte Federica Mogherini bereits Anfang der Woche klargemacht: Kein Land, das die Todesstrafe einführt, kann Mitglied der Europäischen Union werden.
Weitere Informationen:
Wortlaut des Statements von Federica Mogherini und Johannes Hahn
Schlussfolgerungen des Rates zur Türkei
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Juli 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland