Die EU-Kommission will Landwirten in der EU zusätzliche Garantien mit Blick auf das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen geben. Im unwahrscheinlichen Fall eines schädlichen Anstiegs der Einfuhren aus den Mercosur-Staaten oder eines übermäßigen Preisverfalls für die EU-Erzeuger würden somit rasche Schutzmaßnahmen in Gang gesetzt. Die vorgeschlagenen Sicherheitsklauseln ergänzen die Garantien, die den EU-Landwirten bereits im Rahmen des Rechtsvorschlags zum Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) gegeben werden.
Zusätzlicher Schutz für sensible Agrarprodukte
In der Praxis bieten die Schutzklauseln den EU-Landwirten eine zusätzliche Sicherheit, die über die sorgfältig kalibrierte schrittweise Einführung gezielter Quoten hinausgeht, die mit dem Mercosur für Einfuhren in sensiblen Sektoren vereinbart wurden. Der enthält besondere Bestimmungen für bestimmte empfindliche Agrarerzeugnisse (die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind) wie Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eier, Knoblauch, Ethanol und Zucker. Zu den besonderen Bestimmungen für empfindliche Produkte gehören eine verstärkte Überwachung, klare Auslöser und eine schnelle Reaktion.
Engmaschige Überwachung
Die Kommission wird die Marktentwicklung bei der Einfuhr bestimmter empfindlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse systematisch überwachen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament alle sechs Monate einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen dieser Einfuhren auf die EU-Märkte bewertet werden.
Diese regelmäßige und detaillierte Überwachung wird es ermöglichen, etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen und rasch Maßnahmen zur Behebung potenzieller negativer Auswirkungen zu ergreifen. Diese Berichte beziehen sich auf den Unionsmarkt und gegebenenfalls auch auf die spezifische Situation in einem oder mehreren Mitgliedstaaten.
Aussetzung der Zollpräferenzen bei starken Preis- und Einfuhrschwankungen möglich
Die Kommission wird vorrangig Fälle untersuchen, in denen es zu einem Anstieg der Einfuhren oder einem Rückgang der Inlandspreise in einem oder mehreren Mitgliedstaaten kommt.
In der Regel leitet die Kommission eine Untersuchung ein, wenn die Einfuhrpreise aus dem Mercosur mindestens 10 Prozent unter den Preisen derselben oder konkurrierender EU-Waren liegen und wenn a) die jährlichen Einfuhren einer Ware aus dem Mercosur zu Präferenzbedingungen um mehr als 10 Prozent zunehmen oder b) die Einfuhrpreise der betreffenden Ware aus dem Mercosur im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent sinken. Kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass eine ernsthafte Schädigung (oder die Gefahr einer solchen) vorliegt, könnte die EU die Zollpräferenzen für die Waren, die eine Schädigung verursachen, vorübergehend aufheben.
Schnelle Reaktion
Gemäß dem Vorschlag verpflichtet sich die Kommission,
- auf Antrag eines Mitgliedstaates unverzüglich eine Untersuchung einzuleiten, wenn ausreichende Gründe vorliegen;
- in den dringendsten Fällen innerhalb von 21 Tagen nach Eingang des Antrags vorläufige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn ein ausreichendes Schadensrisiko besteht;
- das Ziel, die Untersuchungen innerhalb von 4 Monaten abzuschließen (wesentlich schneller als die 12 Monate, die sonst nach dem EMPA zulässig sind).
Nächste Schritte
Die heute von der Kommission vorgeschlagene Verordnung muss vom Europäischen Parlament und vom Rat in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden. Die Kommission hat mit ihrem Vorschlag für diese Verordnung rasch gehandelt, und wir gehen davon aus, dass die beiden gesetzgebenden Organe sie zügig verabschieden werden, um sofort davon zu profitieren.
Weitere Informationen:
Wortlaut des Verordnungsvorschlags
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Oktober 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland