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Vertretung in Deutschland

EU-Methodik für CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffe: Kommission legt delegierten Rechtsakt vor

  • Pressemitteilung
  • 9. Juli 2025
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Um die Entwicklung eines Wasserstoffmarktes in Europa zu unterstützten, hat die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Einführung einer umfassenden Methodik zu CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffen veröffentlicht. EU-Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte: „Wasserstoff wird eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung unserer Wirtschaft spielen. Mit einer pragmatischen Definition von CO2-armem Wasserstoff, die den Energiemix aller EU-Länder respektiert, bieten wir Investoren die notwendige Sicherheit. Auf diese Weise unterstützen wir das Wachstum eines Sektors, der sowohl für unsere Wettbewerbsfähigkeit als auch für unsere Klimaziele von entscheidender Bedeutung ist.

Wie im Deal für eine saubere Industrie hervorgehoben, sind Rechtssicherheit und Kohärenz von entscheidender Bedeutung, um Investitionen zu fördern und es den Erzeugern zu ermöglichen, zu expandieren und letztlich das Wachstum des Sektors zu beschleunigen. CO2-armer Wasserstoff wird die Bemühungen um die Dekarbonisierung von Sektoren unterstützen, in denen die Elektrifizierung derzeit keine praktikable Option ist, wie der Luftverkehr, die Schifffahrt und bestimmte industrielle Prozesse. 

70 Prozent Treibhausgaseinsparungen

Um als CO2-arm zu gelten, müssen Wasserstoff und damit verbundene Kraftstoffe einen Schwellenwert von 70 Prozent für Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zur Verwendung fossiler Brennstoffe erreichen. Dies bedeutet, dass CO2-armer Wasserstoff auf verschiedene Weise erzeugt werden kann, beispielsweise mit Erdgas mit CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS). 

Die Methodik erkennt die Vielfalt des Energiemixes in den Mitgliedstaaten an und bietet einen flexiblen und pragmatischen Rahmen. In dem delegierten Rechtsakt wird nicht der Anteil erneuerbarer Energien festgelegt, der für aus Strom erzeugten Wasserstoff angerechnet werden kann. Die Kommission wird diesen Aspekt bei der Überprüfung der der Erneuerbare-Energien-Richtlinie anzugehen.

Konsultation zu Kernenergie 2026

Mit Blick auf die Zukunft wird die Europäische Kommission die Auswirkungen der Einführung alternativer Wege auf das Energiesystem und die Emissionseinsparungen sowie die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Beschaffung von vollständig erneuerbarem Strom bewerten. Im Jahr 2026 wird sie eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer Methodik für die Nutzung von Strombezugsverträgen für die Kernenergie einleiten, um für mehr Klarheit bei der Erzeugung von CO2-armem Wasserstoff aus direkten nuklearen Quellen zu sorgen.

Nächste Schritte

Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt, die zwei Monate Zeit haben, um sie zu prüfen und die Vorschläge entweder anzunehmen oder abzulehnen. Auf Antrag kann der Prüfungszeitraum um zwei Monate verlängert werden. Das Parlament oder der Rat haben keine Möglichkeit, die Vorschläge zu ändern.

Hintergrund

In der Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie wird ein vollwertiger Zertifizierungsrahmen für CO2-arme Kraftstoffe festgelegt, der die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Vorschriften für erneuerbare Kraftstoffe ergänzt. Gemäß Artikel 9 der Richtlinie muss die Kommission bis spätestens 5. August 2025 eine Methode zur Bewertung der Emissionseinsparungen von CO2-armen Kraftstoffen festlegen.

Die heutige Annahme folgt einem intensiven Konsultationsprozess mit den wichtigsten Interessenträgern und den Mitgliedstaaten. Ein erster Entwurf des delegierten Rechtsakts wurde vom 27. September bis zum 25. Oktober 2024 zur Stellungnahme veröffentlicht. Der delegierte Rechtsakt wurde anschließend in der Sachverständigengruppe für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe am 7. November 2024 und am 19. Mai 2025 zweimal mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten erörtert.

Weitere Informationen 

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Delegierte Verordnung (EU) der Kommission zur Festlegung einer Methode zur Bewertung der Einsparungen von Treibhausgasemissionen aus CO2-armen Kraftstoffen

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Juli 2025
Autor
Vertretung in Deutschland