Jutta Urpilainen‚ EU-Kommissarin für internationale Partnerschaften, sagte: „Die derzeitige Coronavirus-Pandemie hat die Herausforderungen vor Ort verschärft. Die heutige Zusage der EU stärkt die Zusammenarbeit mit unseren Partnern zur Unterstützung der Menschen und der Entwicklung in der Region. Wir müssen eine Verschärfung dieser Krise verhindern.“
EU-Hilfe für Rohingya-Flüchtlinge und Aufnahmeländer:
Die heute von der EU zugesagten Mittel werden über UN-Organisationen, NRO und internationale Organisationen für folgende Zwecke bereitgestellt:
- humanitäre Hilfe (51,5 Mio. Euro,– einschließlich einer neuen Mittelzuweisung von 20 Mio. EUR aus der Soforthilfereserve) zur Unterstützung von Flüchtlingen und bedürftigen Aufnahmegemeinschaften. Schwerpunktbereiche sind Schutz (einschließlich Schutz von Kindern, geschlechtsspezifische Gewalt), kritische Gesundheitsversorgung (einschließlich psychischer Gesundheit), Ernährung und Nahrungsmittelhilfe sowie zentrale Koordinierungsaufgaben.
- Entwicklungsmaßnahmen (39 Mio. Euro) zur Stärkung der Resilienz und des sozialen Zusammenhalts der Rohingya-Flüchtlinge und ihrer Aufnahmegemeinschaften im Distrikt Cox’s Bazar sowie der Binnenvertriebenen in Bundesstaat Rakhine. Bei dieser Unterstützung liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der sozialen Grunddienste, insbesondere Bildung, Gesundheit, Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit, sowie auf der Deckung des Schutz- und Informationsbedarfs.
- Unterstützung bei der Konfliktverhütung (5,5 Mio. Euro) als Beitrag zu Stabilität und Frieden in der Region.
Hintergrund
Am 25. August 2020 jährte sich die Massenflucht von mehr als 740 000 Rohingya aus Myanmar nach schweren Gewaltausbrüchen im Bundesstaat Rakhine, Myanmar, zum dritten Mal. Derzeit leben mehr als 860 000 Rohingya-Flüchtlinge im Bezirk Cox’s Bazar in Bangladesch und über 150 000 in anderen Ländern der Region.
Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge leiden etwa 600 000 im Rakhine noch verbliebene Rohingya nach wie vor unter anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und verfügen – aufgrund strikter Bewegungsbeschränkungen und der Verweigerung der Staatsbürgerschaft und damit verbundener Rechte – nur über einen sehr eingeschränkten Zugang zu Grundversorgung und Existenzgrundlagen.
Seit 2017 hat die EU mehr als 226 Mio. Euro an humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe bereitgestellt, um auf die Rohingya-Krise sowohl in Myanmar als auch in Bangladesch zu reagieren. Dazu gehört grundlegende humanitäre Hilfe für die Rohingya-Bevölkerung und die Aufnahmegemeinschaften in der Nähe der Flüchtlingslager leben. Die EU-Unterstützung umfasst Nahrungsmittelhilfe, Notunterkünfte, Gesundheitsversorgung, Wasser- und Sanitärversorgung, Ernährungshilfe sowie Bildungs- und Schutzmaßnahmen.
Ziel der heutigen Konferenz war es, das anhaltende Engagement der internationalen Gemeinschaft für die humanitäre Hilfe für Rohingya-Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in Bangladesch und in der gesamten Region sowie für Binnenvertriebene im Bundesstaat Rakhine in Myanmar zu bekräftigen.
Weitere Informationen:
Die vollständige Pressemitteilung
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Oktober 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland