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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Mai 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU, Norwegen und die Färöer einigen sich auf Abkommen zur Fischereikontrolle

Die Europäische Union, Norwegen und die Färöer haben ein Abkommen zur Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung der gemeinsamen pelagischen Fischbestände im Nordostatlantik erzielt. Das gab die EU-Kommission heute (Montag) bekannt. Das Abkommen...

Über die Fischbestände, die unter das Abkommen fallen, verhandeln die Länder jedes Jahr über ihre zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) - die Fangmöglichkeiten - für das folgende Jahr. Die Unterzeichner des Abkommens verpflichten sich, eine Reihe von Kontrollmaßnahmen für diese Fischereien zu ergreifen, um Rückwürfe zu vermeiden und die Anlandungs- und Wiegevorgänge zu überwachen. Im Jahr 2019 trat die Anlandeverpflichtung vollständig in Kraft, die sicherstellt, dass bestimmte Fischfänge nicht mehr ins Meer zurückgeworfen werden dürfen.

Mehrere Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Rückwürfe werden obligatorisch sein, wie z.B. der Echtzeit-Zugriff auf Wiegedaten und Kameraüberwachung der Anlande- und Verarbeitungseinrichtungen. In Zukunft werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung und Kontrolle dieser pelagischen Bestände eingeführt werden. Die EU wird nun mit der Umsetzung des Abkommens beginnen, auch durch die Umsetzung der Maßnahmen in EU-Recht. Das Abkommen ist offen für die künftige Unterzeichnung durch andere Küsten- und Fischereistaaten.

Weitere Informationen:

Daily News vom 4. Mai Abkommen zur Fischereikontrolle

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Mai 2020
Autor
Vertretung in Deutschland