Die Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten für 2021 zementiert das Bekenntnis der drei Organe, rasch die nötigen Legislativvorschläge anzunehmen, um die Erholung der EU von der COVID-19-Pandemie voranzutreiben und den ökologischen und digitalen Wandel dabei als Chance zu nutzen. Mit den Gemeinsamen Schlussfolgerungen zu den politischen Zielen und Prioritäten für den Zeitraum 2020-2024 verpflichten sich die drei Organe bis 2024 auf eine ehrgeizige Politik- und Gesetzgebungsagenda für den Aufbau und die Neubelebung.
Die Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten für 2021 stützt sich auf das Arbeitsprogramm der Kommission für das kommende Jahr. Die Erklärung lenkt die Aufmerksamkeit der Politik auf die zentralen Legislativvorschläge, die die Kommission bereits vorgelegt hat oder bis zum Herbst 2021 noch vorlegen wird. Derweil enthalten die erstmals angenommenen gemeinsamen Schlussfolgerungen die gemeinsamen Prioritäten der Organe für die EU-Gesetzgebungsagenda bis 2024.
Laut Gemeinsamer Erklärung werden die drei Organe den folgenden Initiativen Vorrang einräumen, mit dem Ziel, möglichst viele davon bis Ende 2021 abzuschließen:
- Verwirklichung des europäischen Green Deals , indem sichergestellt wird, dass die Klimawende gerecht verläuft und niemand zurückgelassen wird. Die EU soll in die Lage versetzt werden, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und auf dem Weg zu diesem Ziel bis 2030 handfeste Fortschritte erzielen.
- Digitale Dekade Europas , indem innerhalb sicherer und ethischer Grenzen ein wirklich funktionierender Binnenmarkt für digitale Dienste geschaffen, ein Rahmen für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz festgelegt und eine Spitzenposition Europas mit digitalen Zielen für 2030 und eine dynamische Datenwirtschaft erreicht wird.
- Eine Wirtschaft, die den Menschen dient , indem sichergestellt wird, dass der Aufschwung der gesamten Gesellschaft zugutekommt, und indem der Binnenmarkt vertieft wird, unsere Industrien gestärkt werden und mehr soziale Gerechtigkeit und Wohlstand angestrebt wird. Gleichzeitig soll die Wirtschafts- und Währungsunion vertieft und die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Banken und Kapitalmärkte gestärkt werden.
- Ein stärkeres Europa in der Welt , indem Europas Markenzeichen – eine verantwortungsbewusste Führungsrolle weltweit und eine starke Partnerschaft – noch mehr zur Geltung gebracht wird und Bereitschaft besteht, den transatlantischen Beziehungen neue Impulse zu verleihen. Die EU wird für internationale Handelsregeln eintreten, die ordnungsgemäß durchgesetzt werden und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen.
- Förderung eines freien und sicheren Europas , indem eine Einigung über ein neues Migrations- und Asylpaket angestrebt wird, um sicherzustellen, dass unsere Außengrenzen wirksam überwacht werden. Die EU will die Freizügigkeit durch Verstärkung des Schengen-Rahmens schützen und Europas Reaktion auf Gesundheitskrisen verbessern. Sie wird entschlossen handeln, um die Verbreitung von terroristischen Inhalten und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu unterbinden.
- Schutz und Stärkung unserer Demokratie und Verteidigung unserer gemeinsamen europäischen Werte , indem weiter darauf hingewirkt wird, dass die EU noch besser in der Lage ist, für die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte und ‑freiheiten einzutreten und sie zu schützen, und indem die demokratischen Grundlagen Europas gefestigt werden.
Nächste Schritte
Auf der Grundlage der Erklärung und der Schlussfolgerungen werden die drei Organe nun bei allen anhängigen Vorschlägen zusammenarbeiten und sich dabei von den Grundsätzen des europäischen Mehrwerts, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit leiten lassen. Die EU-Organe erneuern auch ihr Bekenntnis zu einer stärkeren Bürgerbeteiligung. So sollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere auch im Rahmen der bevorstehenden Konferenz zur Zukunft Europas mehr Mitsprache erhalten.
Hintergrund
Jedes Jahr beraten und verständigen sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission über die Gesetzgebungsprioritäten der EU für das kommende Jahr, die dann in der jährlichen Gemeinsamen Erklärung festgehalten werden. So können die Organe bei den anstehenden Herausforderungen enger zusammenarbeiten. Die erste Gemeinsame Erklärung wurde im Dezember 2016 unterzeichnet. In diesem Jahr kommen erstmals Gemeinsame Schlussfolgerungen für den Zeitraum 2020-2024 hinzu, die die politischen Ziele und Prioritäten der drei EU-Organe für den Zeitraum festschreiben.
Weitere Informationen:
Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission: Gemeinsame Schlussfolgerungen zu den politischen Zielen und Prioritäten für den Zeitraum 2020-2024
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission: Gesetzgeberische Prioritäten der EU für 2021
Arbeitsunterlage zu den gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2021
Gemeinsame Erklärung und gemeinsame Schlussfolgerungen – Website
Pressekontakt: Reinhard [dot] HOENIGHAUSec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Dezember 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland