Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte hierzu: „Jetzt, wo wir vom Krisenmanagement zur Suche nach langfristigen strukturellen Migrationskonzepten übergehen, ist ein proaktiverer Ansatz zur Steuerung der legalen Migration erforderlich. Es geht um Wirtschaft, Stabilität und Wachstum. Wir müssen die Rechte und Bedingungen besser regeln, die für alle Personen gelten, die zu Studien- oder Arbeitszwecken oder aus familiären Gründen nach Europa kommen. Dies liegt sowohl im Interesse der Mitgliedstaaten als auch im Interesse der Personen, die legal in die EU einwandern.“
Im Rahmen REFIT-Prüfung hat die Kommission neun EU-Rechtsvorschriften zur legalen Migration geprüft, einen umfassenden Konsultationsprozess mit wichtigen Interessenträgern und eine öffentliche Konsultation durchgeführt sowie eine externe Studie in Auftrag gegeben. Die Kommission berichtet heute außerdem über die Umsetzung von drei Richtlinien über den Status von Drittstaatsangehörigen mit langfristigem Aufenthaltstitel, das Recht auf Familienzusammenführung und die einheitliche Arbeitserlaubnis. Alle Berichte sind online verfügbar. Weitere Informationen über die Migration legal in die EU finden Sie auf dem Zuwanderungsportal.
Weitere Informationen:
Website zur legalen Migration mit dem aktuellen Bericht
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 29 März 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland