Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel22. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Regelung zu grenzüberschreitenden Ermittlungen tritt ab heute in Kraft

Heute (Montag) tritt die Europäische Ermittlungsanordnung in Kraft. Sie erleichtert den Justizbehörden die Suche nach Beweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Die neue Regelung wird grenzüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen vereinfachen und...

picture_15a.jpg

(22.05.2017) - Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Kriminelle und Terroristen machen nicht an Grenzen halt. Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung sind die Justizbehörden besser für die Zusammenarbeit im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus, Drogenhandel und Korruption gerüstet. Die Justizbehörden können damit rasch auf Beweismittel zugreifen, egal, wo diese sich in der EU befinden. Ich rufe alle Mitgliedstaaten dazu auf, die Europäische Ermittlungsanordnung so schnell wie möglich einzuführen, damit wir gemeinsam besser gegen Kriminalität und Terrorismus vorgehen können. Wir werden überdies im Juni mit den Mitgliedstaaten erörtern, wie wir die Erhebung und den Austausch elektronischer Beweismittel vereinfachen können. Die den Justizbehörden für ihre Ermittlungen zur Verfügung stehenden Instrumente müssen endlich vollumfänglich modernisiert werden.“

Die Europäische Ermittlungsanordnung basiert auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, d. h. jeder EU-Mitgliedstaat muss eine solche Anordnung eines anderen Mitgliedstaats genauso anerkennen und vollstrecken wie eine Entscheidung seiner eigenen Behörden. Wenn beispielsweise die französischen Justizbehörden Terroristen auf der Spur sind, die sich in Belgien verstecken, können sie ihre belgischen Kollegen um die Vernehmung von Zeugen oder Hausdurchsuchungen bitten.

Die Europäische Ermittlungsanordnung hat folgende Vorteile:

  • Sie basiert auf einer einheitlichen Regelung mit einem breiten Anwendungsbereich – Sie ersetzt die bestehenden Teilregelungen für die Beweiserhebung und erfasst den gesamten Prozess der Beweiserhebung von der Beweissicherung bis hin zur Übergabe der Beweismittel.

  • Sie gibt klare Fristen für die Beweiserhebung vor – Die Mitgliedstaaten müssen spätestens 30 Tage nach Eingang der Ermittlungsanordnung entscheiden, ob sie ihr Folge leisten. Wird die Anordnung zugelassen, muss die betreffende Ermittlungsmaßnahme innerhalb von 90 Tagen durchgeführt werden. Jede Verzögerung wird dem EU-Mitgliedstaat, der die Ermittlungsanordnung erlassen hat, gemeldet.

  • Die Ablehnungsgründe sind begrenzt – Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung einer Ermittlungsanordnung nur unter bestimmten Bedingungen verweigern, etwa wenn die Anordnung wesentlichen Rechtsgrundsätzen des Landes zuwiderläuft oder nationalen Sicherheitsinteressen schadet.

  • Weniger Verwaltungsaufwand durch Einführung eines einheitlichen Standardformulars für das Ersuchen um Hilfe bei der Beweiserhebung in der Amtssprache des Vollstreckungsstaats.

  • Schutz der wesentlichen Verteidigungsrechte – Die Anordnungsbehörden müssen Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der betreffenden Ermittlungsmaßnahme prüfen. Eine Europäische Ermittlungsanordnung muss von einer Justizbehörde erlassen oder validiert werden. Sie kann von einer verdächtigen oder beschuldigten Person oder in deren Namen von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Verteidigungsrechte im Einklang mit dem nationalen Strafverfahrensrecht beantragt werden. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass gegen die Ermittlungsanordnung Rechtsbehelfe eingelegt werden können, die den Rechtsbehelfen gleichwertig sind, die in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall zur Verfügung stehen, und dass die Betroffenen ordnungsgemäß über diese Möglichkeiten informiert werden.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten hatten für die Umsetzung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung Zeit bis heute, d. h. bis 22. Mai 2017. Die Europäische Kommission wird jetzt den Stand der Umsetzung prüfen und sich mit den Mitgliedstaaten in Verbindung setzen, falls sie die notwendigen Maßnahmen noch nicht ergriffen haben.

Auf der Tagung des Rates „Justiz“ am 8. Juni wird die Kommission Vorschläge zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln vorlegen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung: Ab heute unterstützt die Europäische Ermittlungsanordnung die Behörden im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus

Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Strafjustiz – Anerkennung von Beweismitteln

Sicherheitsunion: Bilanz nach zwei Jahren

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland