Die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström sagte: „Die Stahlproduzenten in der EU stehen unter erheblichem Druck und leiden unter den Folgen weltweiter Überkapazitäten und einseitiger Handelsbeschränkungen. Durch die von Indonesien eingeführten Ausfuhrbeschränkungen sind nun noch mehr Arbeitsplätze in der EU-Stahlindustrie gefährdet. Trotz unserer konzertierten Anstrengungen hält Indonesien an den Maßnahmen fest und hat sogar noch ein neues Ausfuhrverbot für Januar 2020 angekündigt. Wir müssen nun tätig werden, um sicherzustellen, dass die internationalen Handelsregeln eingehalten werden. Deshalb leiten wir heute rechtliche Schritte vor der WTO ein, damit die Maßnahmen so bald wie möglich abgeschafft werden.“
Diese Entscheidung bekräftigt die Entschlossenheit der EU, die multi- und bilateralen Handelsregeln entschlossen und konsequent durchzusetzen, wenn europäische Interessen auf dem Spiel stehen. Es unterstreicht auch das anhaltende Engagement der EU für die WTO und ihr Streitschlichtungsorgan (DSB) als unparteiischen und effizienten Mechanismus, um die Einhaltung und Durchsetzung der globalen Handelsregeln zu gewährleisten.
Insbesondere werden von der EU folgende Maßnahmen angefochten:
· Ausfuhrbeschränkungen und Ausfuhrverbote für Rohstoffe, die bei der Herstellung von nicht rostendem Stahl eingesetzt werden, namentlich Nickel;
· Vorschriften bezüglich der Verarbeitung und Vermarktung im Inland sowie komplizierte und intransparente Ausfuhrlizenzverfahren und -bestimmungen, die sich auf den Zugang zu Rohstoffen wie Nickel, aber auch Eisen, Chrom, Metallabfällen und Schrott, Kohle und Koks auswirken;
· eine Regelung zur Befreiung von Einfuhrzöllen, die bestimmte Vergünstigungen bei der Einfuhr von für den Produktionsprozess in neuen oder modernisierten Fabriken benötigten Maschinen, Geräten und Materialien davon abhängig macht, dass zu mindestens 30 Prozent inländische Ausrüstungen und Maschinen verwendet werden.
Die Konsultationen, die die EU heute offiziell beantragt hat, sind der erste Schritt im Streitschlichtungsverfahren der WTO. Führen sie nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU beantragen, dass die WTO ein Gremium einrichtet, welches über die Angelegenheit entscheidet.
Hintergrund
Derzeit ist die EU an 42 Streitfällen vor der WTO und drei Streitigkeiten im Rahmen ihrer Handelsabkommen beteiligt. Die von der EU eingeleiteten Streitverfahren haben in den letzten fünf Jahren zur Beseitigung von diskriminierenden Abgaben, unrechtmäßigen Zöllen oder Ausfuhrbeschränkungen auf Schlüsselmärkten wie Russland, China, den USA und Südamerika geführt sowie zur Öffnung von zwischenzeitlich verschlossenen Märkten in einer Größenordnung von 10 Mrd. Euro pro Jahr.
Weitere Informationen:
Antrag der EU auf WTO-Konsultationen mit Indonesien
EU-Maßnahmen zur Durchsetzung bestehender globaler Handelsregeln
Aktuelle Handelsstreitigkeiten mit Beteiligung der EU
Informationen zum WTO-Streitschlichtungsorgan
Pressekontakt: laura [dot] bethkeec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280 2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. November 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland