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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 24. April 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU schlägt Steuerfreiheit von Lieferungen an im Ausland stationierte Truppen vor

Die Europäische Kommission plant eine Steuerbefreiung für Lieferungen an im Ausland stationierte Streitkräfte ähnlich dem NATO-Modell. Sie hat heute (Mittwoch) einen Vorschlag verabschiedet, wonach Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer...

Lieferungen an Streitkräfte, die an einem NATO-Verteidigungseinsatz teilnehmen, können bereits von solchen Ausnahmen profitieren. Der heutige Vorschlag sollte daher die Gleichbehandlung der Verteidigungsbemühungen im Rahmen der NATO und der EU in Bezug auf Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern gewährleisten.

Nach den neuen Vorschriften würden Streitkräfte, die außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats eingesetzt werden, keine Mehrwertsteuer oder Verbrauchssteuer an andere Mitgliedstaaten zahlen, wenn sie sich an einer NATO-Verteidigungsbemühung oder an einer Verteidigungstätigkeit im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) beteiligen. Durch die Angleichung der indirekten Steuerbehandlung beider Verteidigungsbemühungen erkennt die Initiative die wachsende Bedeutung der GSVP und der militärischen Mobilität an, die Lieferungen wie Ausbildungsmaterial, Unterkunft, Verpflegung und Treibstoff erfordern - allesamt im Prinzip derzeit mehrwertsteuerpflichtig.

Weitere Informationen:

Daily News vom 24.04.2019

Der vollständige Vorschlagstext

Die Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP)

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland