In der heutigen Änderung wird ein Grenzwert von 10 mg/kg für Anilin in Fingerfarben vorgeschlagen, wo es in freier Form vorkommt, und 30 mg/kg für Anilin in Textil- oder Lederspielzeugmaterial, was die niedrigste Konzentration ist, bei der es mit einem speziellen Test als Teil anderer Gemische nachgewiesen werden kann.
Die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug legt die Sicherheitskriterien fest, die Spielzeug erfüllen muss, bevor es in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Die heutige Änderung folgt auf die öffentliche Konsultation zu den Anilin-Grenzwerten, die im Jahr 2020 stattgefunden hat. Nach einem positiven Votum des Ausschusses für Spielzeugsicherheit am 16. Dezember 2020 und einer dreimonatigen Prüfungsfrist für das Europäische Parlament und den Rat hat die Kommission die Änderung nun angenommen. Nach der Verabschiedung der neuen Grenzwerte werden diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten 18 Monate später in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen.
Ebenfalls im Dezember 2020 hat die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Kennzeichnung von Spielzeug getroffen, das potenziell allergisierende Duftstoffe enthält. Kinder sollen besser vor möglichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen geschützt werden, die Allergien auslösen können und die unter Umständen ein Leben lang anhalten.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. Juni 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland