Die Überwachung dient rein statistischen Zwecken und hat keinen Einfluss auf die Handelsströme. Sie wird es der EU jedoch ermöglichen, etwaige Handelspitzen zu antizipieren und, falls nötig, rechtzeitig und WTO-konform zu reagieren, um wirtschaftlichen Schaden von EU-Produzenten abzuwenden. Unternehmen, die beabsichtigen, unter die Überwachungsmaßnahmen fallende Aluminiumerzeugnisse einzuführen, müssen nun eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Die Genehmigung wird automatisch erteilt, wobei sichergestellt wird, dass die Kommission über die Einfuhren, bevor sie in die EU gelangen, informiert wird.
Ein ähnliches Überwachungssystem wurde bereits eingeführt und hat sich für Stahlprodukte bewährt. Es wurde im Juni 2016 als Reaktion auf die weltweite Überkapazität der Stahlindustrie eingeführt. Dank der im Rahmen der Einfuhrüberwachung für Stahl gesammelten Daten konnte die Kommission am 26. März eine Untersuchung einleiten, die zur Einführung von Schutzmaßnahmen führen könnte.
Weitere Informationen:
Mitteilung im Amtsblatt zur vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse
Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen
Pressekontakt: Margot Tuzina, Tel.: +49 (30) 2280 2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. April 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland