In der Erklärung heißt es weiter: „Aus diesem Grund hat die EU bereits 2019 darauf bestanden, dass dieses Rahmenabkommen eine entscheidende Bedeutung auch für denkbare künftige Abkommen mit der Schweiz über die weitere Teilnahme am Binnenmarkt haben soll und auch wesentliches Kriterium ist für weitere Entscheidungen und Fortschritte in Richtung eines Marktzugangs, von dem beide Seiten profitieren. Das Rahmenabkommen hätte eine Verstetigung des bilateralen Ansatzes zwischen der EU und der Schweiz ermöglicht und dessen Nachhaltigkeit und Gedeihen sichergestellt.
Ohne dieses Rahmenabkommen wird diese Modernisierung der laufenden Beziehungen unmöglich und die bestehenden bilateralen Abkommen werden zwangsläufig veralten: 50 Jahre sind seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens vergangen, 20 Jahre seit dem ersten und zweiten bilateralen Abkommen. Schon heute kann diese Grundlage nicht mehr mit dem Tempo mithalten, in dem sich die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz entwickeln und wie es möglich und wünschenswert wäre. Wir werden nun die Folgen dieser Ankündigung sorgfältig analysieren.“
Weitere Informationen:
Factsheet über EU-Schweizer Beziehungen
Factsheet “Was passiert, wenn es kein institutionelles Rahmenabkommen gibt”
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Mai 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland