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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. Januar 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU soll bei Gesundheitstechnologien stärker zusammenarbeiten

Die Kommission hat heute (Mittwoch) einen umfassenden Vorschlag vorgelegt, mit dem die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien verstärkt werden soll. Dazu gehört mehr Transparenz, die es Patienten...

Vizepräsident Jyrki Katainen sagte hierzu: „Durch die verstärkte EU-weite Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien können wir die Innovationstätigkeit fördern und unsere medizintechnische Industrie wettbewerbsfähiger machen. Mit seinem Anteil von rund 10 Prozent am BIP der EU ist der Gesundheitssektor ein sehr bedeutsamer Teil unserer Wirtschaft. Der von uns vorgeschlagene Regulierungsrahmen wird den Patienten in ganz Europa zugutekommen; gleichzeitig wird er Innovationen fördern, dafür sorgen, dass hochwertige medizintechnische Innovationen auch genutzt werden, und die Gesundheitssysteme in der gesamten EU tragfähiger machen.“

Der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissar Vytenis Andriukaitis fügte hinzu: „Die Kommission hat heute die Voraussetzungen für eine höherwertige und innovative Gesundheitsversorgung zum Wohle der Patienten geschaffen; diese wird insbesondere denjenigen zugutekommen, deren medizinische Versorgung bisher unzureichend ist. Ich gehe auch davon aus, dass die Mitgliedstaaten dank dieser Initiative ihre Ressourcen effizienter nutzen können, indem sie diese bündeln und Fachwissen untereinander austauschen, sodass ein und dasselbe Produkt nicht mehrfach bewertet wird.“

Die vorgeschlagene Verordnung zur Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment – HTA) deckt neue Arzneimittel und bestimmte neue Medizinprodukte ab. Sie bildet die Grundlage für eine dauerhafte, nachhaltige EU-weite Zusammenarbeit bei der Durchführung gemeinsamer klinischer Bewertungen in diesen Bereichen. Die Mitgliedstaaten werden bei der HTA EU-weit auf gemeinsame Instrumente, Methodiken und Verfahren zurückgreifen können und in folgenden vier Kernbereichen zusammenarbeiten:

1) bei gemeinsamen klinischen Bewertungen mit dem Schwerpunkt auf den innovativsten Gesundheitstechnologien, die für die Patienten am erfolgversprechendsten sind;

2) bei gemeinsamen wissenschaftlichen Konsultationen, die es den Entwicklern ermöglichen, den Rat der HTA-Behörden einzuholen;

3) bei der Ermittlung neu entstehender Gesundheitstechnologien, damit erfolgversprechende Technologien frühzeitig erkannt werden;

4) bei der fortdauernden freiwilligen Zusammenarbeit in anderen Bereichen.

Die Bewertung der nichtklinischen (z. B. wirtschaftlichen, sozialen und ethischen) Aspekte einer Gesundheitstechnologie wie auch die Festlegung von Preisen und Erstattungssätzen bleibt weiterhin Sache der einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Nächste Schritte

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat erörtert. Geltungsbeginn der Verordnung soll drei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme und ihres Inkrafttretens sein. Den Mitgliedstaaten sollen weitere drei Jahre nach dem Geltungsbeginn der Verordnung eingeräumt werden, damit sie sich schrittweise auf das neue System umstellen können.

Hintergrund

Dem Vorschlag vorausgegangen sind 20 Jahre freiwilliger Zusammenarbeit in diesem Bereich. Infolge der Annahme der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (2011/24/EU) wurde 2013 ein auf Freiwilligkeit beruhendes EU-weites Netzwerk zur Bewertung von Gesundheitstechnologien eingerichtet, das sich aus nationalen HTA-Stellen oder -Behörden zusammensetzt und das die EU-weite wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit durch strategische und politische Leitlinien flankiert. Dank der Arbeit dieses Gremiums und der drei aufeinanderfolgenden Gemeinsamen Aktionen zur HTA konnten die Kommission und die Mitgliedstaaten eine solide Wissensbasis für den Austausch von Methodiken und Informationen im HTA-Bereich schaffen.

Mit einer nachhaltigen EU-weiten Zusammenarbeit im HTA-Bereich soll sichergestellt werden, dass alle EU-Mitgliedstaaten von der Effizienzsteigerung profitieren können und der EU-Mehrwert somit voll ausgeschöpft wird. Bei den Interessenträgern, deren Anliegen es ist, den Patienten Innovationen zeitnah zugänglich zu machen, trifft eine verstärkte EU-weite Zusammenarbeit in diesem Bereich auf breite Zustimmung. Sehr große Unterstützung findet diese Zusammenarbeit auch bei den Interessenträgern und den Bürgerinnen und Bürgern, die sich an der öffentlichen Konsultation der Kommission beteiligt haben: Fast alle (98 Prozent) erkennen den Nutzen der HTA an, und 87 Prozent befürworten eine Fortsetzung der EU-weiten Zusammenarbeit bei der HTA über 2020 hinaus.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten: Kommissionsvorschlag zur Bewertung von Gesundheitstechnologien

Die vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: Laura Bethke, Tel.: +49 (30) 2280 2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Januar 2018
Autor
Vertretung in Deutschland