„Offener Handel muss Hand in Hand mit offener und inklusiver Politik gehen. Deswegen hat die Kommission auch den Entwurf der Mandate für die Verhandlungen mit Australien und Neuseeland veröffentlicht, als sie dem Rat die Eröffnung der Verhandlungen vorschlug. Wir werden die Verhandlungen so transparent wie möglich gestalten und erwarten von den Mitgliedstaaten, dass auch sie dieses hohe Maß an Transparenz wahren“, so Juncker weiter.
Die für Handel zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström ergänzte: „Wir freuen uns auf die Aufnahme Australiens und Neuseelands in den ständig wachsenden Kreis der engen Handelspartner der EU. Wir stehen uns in Bezug auf unsere Werte und unseren offenen, globalen Ausblick schon sehr nahe. Gemeinsam werden wir nun Handelsabkommen aushandeln, die für alle Parteien von Vorteil sind, die unseren Unternehmen neue Chancen eröffnen und hohe Standards in wichtigen Bereichen sicherstellen, z.B. bei der nachhaltigen Entwicklung. Ich freue mich darauf, in den kommenden Wochen nach Canberra und Wellington zu reisen, um die Verhandlungen offiziell zu eröffnen. Diese Gespräche zwischen gleichgesinnten Partnern setzen ein deutliches Signal, insbesondere in einer Zeit, in der viele Staaten den verlockend einfachen Weg in den Protektionismus wählen.“
Die Vorbereitungen für den Gesprächsbeginn sowie eine Folgenabschätzung für beide Abkommen wurden bereits abgeschlossen.
Australien und Neuseeland sind wichtige Verbündete. Trotz der Entfernung ist der Handel zwischen der EU und diesen beiden Ländern vergleichbar wie der mit Mexiko oder Kanada. Die ersten Verhandlungsrunden sollen im Juli in Brüssel stattfinden.
Neuer Ansatz des Rates für Aushandlung und Abschluss von EU-Handelsabkommen
Die EU-Minister haben bei ihrer Tagung auch Schlussfolgerungen über den neuen Aufbau und die Verhandlungsmethode für EU-Handelsabkommen angenommen. Dabei geht es insbesondere darum, die Handelsbestimmungen in Bezug auf Investitionen von anderen Bereichen zu trennen und in separaten Abkommen zu behandeln.
Der neue Ansatz beruht in erster Linie auf dem Gutachten des Gerichtshofs über die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten in Bezug auf den Abschluss des Freihandelsabkommens EU-Singapur. Darin hat der Gerichtshof festgestellt, dass nur die Bestimmungen über andere ausländische Investitionen als Direktinvestitionen und die Regelung zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten in die „geteilte Zuständigkeit“ fallen.
Die heutige Entscheidung knüpft auch an Präsident Junckers Rede zur Lage der Union 2017 und an die Mitteilung der Kommission „Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern“ an, in der hervorgehoben wird, dass gewährleistet werden muss, dass Verhandlungs- und Annahmeverfahren in der Handelspolitik legitim und inklusiv sind, und zwar unabhängig davon, ob der endgültige Annahmebeschluss nur auf EU-Ebene oder auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten getroffen wird.
Weitere Informationen:
Rat gibt grünes Licht für Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland
Ein Faktenblatt zu den Verhandlungsthemen
Draft mandate for negotiations with Australia and draft mandate for negotiations with New Zealand as proposed by the Commission in September 2017
Schlussfolgerungen des Rates über die Aushandlung und den Abschluss von Handelsabkommen der EU
Pressekontakt: margot [dot] tuzinaec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. Mai 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland