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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. März 2016Vertretung in Deutschland

EU-Staaten wollen Informationen über länderbezogene Unternehmenssteuern austauschen

Die Kommission begrüßt den einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten, steuerlich relevante Finanzinformationen multinationaler Unternehmen automatisch untereinander auszutauschen.

Unternehmenssteuern

Der Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung in Großbritannien.

Die beim EU-Finanzministertreffen heute (Dienstag) in Brüssel erzielte Einigung auf den automatischen Informationsaustausch über länderbezogene Berichte erfolgte weniger als zwei Monate, nachdem die Kommission ihren weitreichenden Vorschlag vorgelegt hatte. Die neuen Regeln gelten für multinationale Unternehmen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind. Wenn diese Regeln in Kraft sind, erhalten alle Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen, um ihre Besteuerungsgrundlage zu schützen und gegen Unternehmen, die sich einer gerechten Besteuerung ihrer Gewinne entziehen wollen, gezielt vorzugehen.

Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, begrüßte die Einigung unmittelbar nach ihrer Bekanntgabe nachdrücklich als einen "großen Schritt zu mehr Transparenz in Steuerfragen. Der automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte wird den nationalen Steuerbehörden den notwendigen Einblick verschaffen, um gegen aggressive Steuerplanung vorgehen zu können. Die EU wird sich weiter für internationale Standards einsetzen."

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici sagte hierzu: "Einmal mehr haben sich die EU-Mitgliedstaaten in Rekordzeit darauf geeinigt, mehr Informationen über grenzübergreifend tätige Unternehmen auszutauschen. Transparenz ist für eine Aufdeckung aggressiver Steuertaktiken großer Unternehmen und für einen fairen Steuerwettbewerb unerlässlich. Nach der Einigung über Steuervorbescheide vom vergangenen Oktober sendet die heutige Einigung ein weiteres starkes Signal aus, dass die Mitgliedstaaten gewillt sind, unser gemeinsames Ziel - eine gerechtere und wirksamere Besteuerung - zu verwirklichen."

Die neuen Regeln tragen den derzeitigen weltweiten politischen und wirtschaftlichen Herangehensweisen an die Körperschaftssteuern Rechnung und werden zur Umsetzung der OECD-Leitlinien zum Thema Erosion der Besteuerungsgrundlagen und Verlagerung von Gewinnen beitragen. Sie sind auch die Antwort auf Appelle des Europäischen Parlaments und anderen Gremien, die Steuertransparenz multinationaler Konzerne zu verbessern.

Gleichzeitig ist die Kommission dabei, ihre Folgenabschätzung zur öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung abzuschließen, und wird voraussichtlich im April einen Vorschlag unterbreiten.

Die neuen Regeln sind zentraler Bestandteil des Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung, das die Kommission am 28. Januar 2016 angenommen hat. Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung soll durch Transparenzauflagen für multinationale Konzerne und einen obligatorischen Informationsaustausch unter den betroffenen Mitgliedstaaten bekämpft werden.

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften binnen 12 Monaten nach ihrem Inkrafttreten, das ursprünglich für das Frühjahr 2016 vorgesehen war, in innerstaatliches Recht umsetzen und veröffentlichen.

Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per infoateuropa-punkt [dot] de (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. März 2016
Autor
Vertretung in Deutschland