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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 10. März 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Staats- und Regierungschefs beraten über Coronavirus – Kommission hilft Fluggesellschaften, Leerflüge zu vermeiden

Bei einer Videokonferenz der EU-Staats- und Regierungschefs heute (Dienstag) ab 17 Uhr wird Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Instrumente vorstellen, welche die Kommission zur Eindämmung des Virus und zur Abfederung der Folgen für die...

Die Ausbreitung des Coronavirus und der Krankheit COVID-19 hat große Auswirkungen auf die internationale und europäische Luftfahrtindustrie. Die Situation verschlechtert sich täglich. Es wird erwartet, dass der Verkehr in den kommenden Wochen weiter zurückgeht. Mit dem kurzfristigen Schritt will die Kommission den Druck auf die Luftfahrtindustrie verringern, insbesondere auf kleinere Fluggesellschaften. Ziel ist besonders, sogenannte „Geisterflüge“ zu vermeiden, wenn Fluggesellschaften fast leere Flugzeuge fliegen, nur um ihre Slots zu behalten.

Die vorübergehende Maßnahme ermögliche es den Fluggesellschaften, ihre Kapazitäten angesichts der durch den Ausbruch verursachten sinkenden Nachfrage anzupassen, fügte Verkehrskommissarin Adina Vălean hinzu. „Aufgrund der Dringlichkeit wird die Kommission so schnell wie möglich einen Legislativvorschlag vorlegen und fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, diese Maßnahme im Mitentscheidungsverfahren zügig zu verabschieden.“

Hintergrund

Eine EU-Verordnung regelt die Zuweisung von Zeitnischen (Slots) auf Flughäfen in der Gemeinschaft. Zeitnischen, also die Erlaubnis, an einem bestimmten Datum und zu einem bestimmten Zeitpunkt an überlasteten Flughäfen zu starten und zu landen, sind für den Flugbetrieb der Fluggesellschaft ausschlaggebend. Zeitnischen werden nach neutralen, transparenten und nicht-diskriminierenden Regeln von einem unabhängigen Koordinator zugewiesen. Der EU-Rahmen soll sicherstellen, dass die existierenden Kapazitäten an überlasteten Flughäfen voll und effizient genutzt werden und gleichzeitig die Vorteile für die Nutzer maximiert und der Wettbewerb gefördert werden.

Bei der Verteilung von Zeitnischen wird grundsätzlich so vorgegangen, dass ein Luftfahrtunternehmen, das seine Zeitnischen während mindestens 80 Prozent der Flugplanperiode genutzt hat, ein Anrecht auf dieselben Zeitnischen der entsprechenden Flugplanperiode des darauf folgenden Jahres hat (angestammte Rechte). Folglich werden Zeitnischen, die von den Luftfahrtunternehmen nicht ausreichend genutzt werden, neu verteilt („Use-it-or-lose-it-Regel).

Weitere Informationen:

Erklärung von Präsidentin von der Leyen

Das vollständige Statement der Verkehrskommissarin

Vergabe der Slots in der EU

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280- 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. März 2020
Autor
Vertretung in Deutschland