Exekutiv-Vizepräsident und Kommissar für Handel Valdis Dombrovskis sagte: „Im Rahmen dieses neuen Systems werden Beschwerden im Zusammenhang mit Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung den gleichen Schwerpunkt und die gleiche Aufmerksamkeit erhalten wie Marktzugangsschranken. Es ist ein echter Fortschritt, denn so können Interessengruppen eine direkte Rolle spielen werden, um sicherzustellen, dass die EU-Handelspolitik sowohl Handelschancen als auch die Anhebung von Arbeits- und Umweltstandards erfüllt. Die Kommissionsdienststellen werden jede Beschwerde prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.“
Dieser Schritt folgt auf die Ernennung des ersten Chief Trade Enforcement Officer (CTEO) durch die Kommission im Juli, der die strengeren Maßnahmen der Kommission zur Durchsetzung der Handelspolitik überwachen soll, sowie auf den 15-Punkte-Aktionsplan der Kommission für Handel und nachhaltige Entwicklung (TSD) von 2018. Dieser Plan spiegelt den Konsens wider, einerseits ein enges, langfristiges TSD-Engagement zu fördern und andererseits die Überwachungsbemühungen zu intensivieren - und die Durchsetzung durchsetzungsfähiger zu machen.
Die Beschwerdeformulare - eines für Marktzugangsschranken und eines für Verstöße gegen die Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung - sind für in der EU ansässige Interessengruppen online auf dem Portal „Access2Markets" zugänglich. Beschwerden werden über ein neues zentralisiertes System einer einzigen Anlaufstelle in der Generaldirektion Handel weitergeleitet, um einen reaktionsschnellen, zielgerichteten und strukturierten Prozess zu ermöglichen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. November 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland