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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. April 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU startet Konsultation zu Gegenmaßnahmen im WTO-Streitverfahren zu Boeing

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Konsultation zu möglichen Gegenmaßnahmen auf unrechtmäßige US-Subventionen für den Flugzeughersteller Boeing gestartet. Dazu hat die Kommission eine vorläufige Liste von Produkten aus den...

Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte dazu: „Europäische Unternehmen müssen unter fairen und gleichen Bedingungen konkurrieren können. Die jüngste Entscheidung der WTO über die US-amerikanischen Subventionen für Boeing spielt hierfür eine bedeutende Rolle. Wir müssen weiterhin für faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Industrie eintreten. Ich möchte allerdings klarstellen, dass wir keine Vergeltung nach dem Prinzip „wie du mir, so ich dir“ anstreben. Für den Fall, dass es keinen anderen Ausweg gibt, müssen wir zwar Gegenmaßnahmen parat haben, aber ich glaube immer noch, dass wichtige Partner wie die EU und die Vereinigten Staaten auch bei der Beendigung dieses langjährigen Streits vorrangig auf den Dialog setzen sollten. Die EU ist nach wie vor offen für Gespräche mit den Vereinigten Staaten, vorausgesetzt, diese unterliegen keinen Vorbedingungen und zielen auf ein faires Ergebnis ab.“

Am 11. April verabschiedete die WTO ihren abschließenden Bericht in dem Boeing-Streitfall, in dem sie bestätigte, dass die Subventionen der Vereinigten Staaten an Boeing Airbus weiter erheblichen Schaden zufügen, auch durch Absatzeinbußen. Die heutige Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Entscheidung. Die öffentliche Konsultation dient dazu, Rückmeldungen von Interessenträgern einzuholen, auf die die geplanten Maßnahmen Auswirkungen haben könnten.

Die Produkte auf der heute veröffentlichten Liste reichen von Flugzeugen bis zu Chemikalien und Agrarerzeugnissen sowie Lebensmitteln (die gesamte Palette von gefrorenem Fisch über Zitrusfrüchte bis zu Ketchup). Sie entsprechen Ausfuhren der Vereinigten Staaten in die Europäische Union im Gesamtwert von etwa 20 Mrd. US-Dollar. In einer früheren Phase dieses Streits (2012) hatte die EU bei der WTO die Genehmigung von Gegenmaßnahmen im Wert von bis zu 12 Mrd. US-Dollar entsprechend der geschätzten Schädigung von Airbus durch die US-amerikanischen Subventionen für Boeing beantragt.

Auf der Grundlage dieses Antrags bestimmt allerdings ein von der WTO benanntes Schiedspanel, in welcher genauen Höhe Gegenmaßnahmen angemessen sind. Die EU unternimmt derzeit Schritte, damit das Schiedspanel seine Arbeit wieder aufnimmt. Die EU wird die Entscheidung des Schiedspanels berücksichtigen, wenn sie in naher Zukunft auf der Grundlage der Produkte, die auf der heutigen Liste stehen, die endgültige Liste erstellt.

Hintergrund

Am 11.April 2019 verabschiedete das Streitbeilegungsgremium der Welthandelsorganisation die Berichte, in denen das Berufungsgremium, die höchste Instanz der WTO, bestätigte, dass die Vereinigten Staaten keine geeigneten Maßnahmen zur Einhaltung der WTO-Regeln über Subventionen getroffen haben, obwohl im Laufe dieser langen Auseinandersetzung zahlreiche Entscheidungen gegen sie ergangen waren. Die USA haben stattdessen die illegale Unterstützung ihres Flugzeugherstellers Boeing unbeirrt fortgesetzt und dadurch Airbus, die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie und deren zahlreiche Beschäftigte geschädigt. In seiner Entscheidung vom 28. März 2019 trifft das Berufungsgremium insbesondere folgende Aussagen:

  • Es bestätigt, dass das Washington State tax programme weiterhin zentraler Bestandteil der unrechtmäßigen US-Subventionen für Boeing ist. Es handelt sich dabei um ein umfassendes Programm, das planmäßig bis 2040 laufen soll, wobei die Subventionen in diesem Zeitraum kontinuierlich ansteigen dürften. Schätzungen zufolge wird Boeing in Form von Steuerersparnissen für den Zeitraum 2006-2040 Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 6 Mrd. US-Dollar erhalten.
  • Es stellt fest, dass eine Reihe laufender Instrumente, darunter auch bestimmte öffentliche Aufträge der NASA und des US-Verteidigungsministeriums, Forschungs- und Entwicklungsprogramme sowie Steuererleichterungen des Staates South Carolina zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Subventionen darstellen, die Airbus möglicherweise schädigen.
  • Es bestätigt, dass Boeing nach wie vor eine illegale US-amerikanische Steuervergünstigung zur Förderung von Exporten genießt (die sogenannte Foreign Sales Corporation and Extraterritorial Income Exclusion – FSC/ETI). Diese Subvention wurde bereits als verboten, d. h. als unzulässig gemäß den WTO-Regeln, eingestuft.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung: EU startet Konsultation zu Gegenmaßnahmen im WTO-Streitverfahren mit Boeing

Öffentliche Konsultation über vorläufige Liste von Produkten

Nähere Informationen zur Entscheidung des WTO-Berufungsgremiums über die US-Subventionen für Boeing

Produktliste

WTO-Streitfall Boeing: EU behält endgültig Recht

WTO-Streitbeilegungssystem

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. April 2019
Autor
Vertretung in Deutschland