EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski betonte: „In der gegenwärtigen Lage ist es für Kinder in der gesamten EU noch wichtiger, zu wissen und zu verstehen, woher unsere Lebensmittel kommen. Wir können stolz auf die nahrhaften, sicheren und hochwertigen Lebensmittel sein, die unsere Landwirte produzieren. Dank des EU-Schulprogramms können die Kinder etwas über Ernährung und Landwirtschaft lernen und gleichzeitig gesunde Ernährungsgewohnheiten verinnerlichen. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass das diesjährige Programm berücksichtigt, dass Schulen in ganz Europa wegen der Coronavirus-Pandemie geschlossen werden mussten. Aber es ist wichtig, dass wir weiterhin nach vorne schauen, die Zukunft vorbereiten und ein starkes Zeichen setzen, dass das Leben weitergeht, sobald wir gemeinsam das nächste Kapitel aufschlagen.“
Die Kommission veröffentlichte heute auch einen Bewertungsbericht , aus dem hervorgeht, das Programm im Schuljahr 2018/2019 mehr als 20 Millionen Kinder in rund 155.000 Schulen erreichte. In diesem Zeitraum wurden mehr als 71.000 Tonnen frisches Obst und Gemüse sowie 167 Mio. Liter Milch, die aus EU-Haushaltsmitteln in Höhe von mehr als 192 Mio. Euro finanziert wurden, an Kinder in den Mitgliedstaaten verteilt.
Hintergrund
Länder, die am EU-Schulprogramm teilnehmen möchten, müssen bis Ende Januar bei der Kommission einen Beihilfeantrag stellen. Die vorläufige Mittelzuweisung aus dem EU-Haushalt an die einzelnen Mitgliedstaaten beruht auf der Zahl der Schulkinder in den einzelnen Ländern und – im Falle von Milch und Milcherzeugnissen – auf der Inanspruchnahme des vorherigen Programms. Den nationalen Behörden steht es frei, einen Anteil von 20–25 Prozent der zugewiesenen Mittel von einem auf den anderen Sektor zu übertragen. Ferner können sie ihre Bereitschaft bekunden, mehr als die beantragten Mittel zu verwenden, wenn andere Mitgliedstaaten ihre Zuweisung nicht voll ausschöpfen.
Außerdem können die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, wie das Programm durchgeführt werden soll, z. B. welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse die Kinder erhalten oder welche Themen im Rahmen pädagogischer Maßnahmen behandelt werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die EU-Beihilfe mit nationalen Mitteln zur Finanzierung des Programms aufstocken.
Die Auswahl der zu verteilenden Erzeugnisse beruht auf Erwägungen bezüglich der Gesundheit und der Umwelt, der saisonalen und allgemeinen Verfügbarkeit sowie der Vielfalt. Die Mitgliedstaaten können den Schwerpunkt auf lokale oder regionale Ankäufe, ökologische Erzeugnisse, kurze Versorgungsketten, ökologischen Nutzen oder Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse legen.
Weitere Informationen:
Schulobst- und ‑gemüseprogramm sowie Schulmilchprogramm der EU
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu ( Claudia Guske ) , +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland