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Vertretung in Deutschland
Presseartikel1. September 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Ukraine: Assoziierungsabkommen ab heute vollständig in Kraft

Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine tritt heute (Freitag) vollständig in Kraft. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte hierzu: „Entschlossenheit ist eine Tugend. Trotz aller Schwierigkeiten haben...

Europäische Union

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, sagte: „Heute erreichen wir endlich, wofür wir in den letzten Jahren gearbeitet haben: eine engere Bindung zwischen der Europäischen Union und der Ukraine. Dies bedeutet engere Beziehungen zwischen unseren Bürgern, größere Märkte, mehr Chancen für Unternehmen und Unternehmer und verstärkter Austausch von Erfahrungen, Informationen und Fachwissen. Damit zeigt sich, dass wir dieselben Ziele haben und dass das ukrainische Volk in den kommenden Jahren auf die Unterstützung und Zusammenarbeit der Europäischen Union zählen kann.“

Das Assoziierungsabkommen, einschließlich der darin vorgesehenen vertieften und umfassenden Freihandelszone, ist das wichtigste Instrument für eine stärkere Annäherung zwischen der Ukraine und der EU: Es fördert engere politische und wirtschaftliche Bindungen sowie die Achtung gemeinsamer europäischer Werte. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone bietet einen Rahmen für die Modernisierung der Handelsbeziehungen und die wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine, indem Märkte geöffnet und Gesetze, Standards und Vorschriften an europäische und internationale Normen angeglichen werden.

Die Europäische Union unterstützt vorbehaltlos die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie die kontinuierlichen und ehrgeizigen Bemühungen der ukrainischen Behörden, die Institutionen und die Wirtschaft des Landes zu reformieren. Mit dieser Reform würde sich das gesamte Potenzial des Assoziierungsabkommens entfalten und käme die Bevölkerung der Ukraine in den Genuss aller seiner Vorteile.

Im Rahmen des Assoziierungsabkommens hat sich die Ukraine zu strukturellen Reformen in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Handel und nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Darüber hinaus sieht das Abkommen eine stärkere Zusammenarbeit in den Bereichen Umweltschutz, soziale Entwicklung und sozialer Schutz, Verkehr, Verbraucherschutz, Chancengleichheit, Bildung, Jugend und Kultur, Industrie und Energie vor. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens wird die Zusammenarbeit in Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz, Steuern, Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Wissenschaft und Technologie, Bildung und digitale Technologie neue Impulse erhalten.

Hintergrund

Das Assoziierungsabkommen wurde von 2007 bis 2011 ausgehandelt und am 21. März und 27. Juni 2014 unterzeichnet. Wesentliche Teile des Abkommens werden seit dem 1. November 2014 bzw. – in Bezug auf die vertiefte und umfassende Freihandelszone – seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU-Ukraine Association Agreement fully enters into force

Factsheet: Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine

Delegation der Europäischen Union in der Ukraine

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. September 2017
Autor
Vertretung in Deutschland