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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. Mai 2019Vertretung in Deutschland

EU und China schließen Luftverkehrsabkommen

Die EU und China haben gestern (Montag) zwei Abkommen unterzeichnet, die für mehr Sicherheit in der zivilen Luftfahrt sorgen und die Zusammenarbeit im Luftverkehr stärken sollen. Die Abkommen werden dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des...

„Die EU ist fest davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit der Nationen die Welt zu einem stärkeren, sichereren und wohlhabenderen Ort für alle macht. Heute haben wir mit der Unterzeichnung zweier Luftverkehrsabkommen mit China einen ersten großen Schritt in diese Richtung getan, die Arbeitsplätze schaffen, das Wachstum ankurbeln und unsere Kontinente und Völker einander näher bringen werden. Die heutigen Abkommen zeigen das Potenzial unserer Partnerschaft, und wir sollten diesen Weg der Zusammenarbeit fortsetzen. Denn in der Einheit werden wir stets Kraft finden“, so Juncker weiter.

Die für Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc ergänzte: „China ist einer der wichtigsten strategischen Partner der Europäischen Union, und wir messen unseren ausgezeichneten Beziehungen in Verkehrsfragen große Bedeutung bei. Wir sind gemeinsam daran interessiert, Europa und Asien besser zu verbinden und den Transport von Waren, Dienstleistungen und Menschen zwischen Europa und China zu erleichtern. Das gilt auch für die Luftfahrt. Die heutigen Abkommen werden den Handel der Europäischen Union mit Flugzeugen und verwandten Produkten ankurbeln und ein Höchstmaß an Flugsicherheit gewährleisten.“

Das Hauptziel des bilateralen Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (BASA) besteht darin, den weltweiten Handel mit Flugzeugen und verwandten Produkten zu unterstützen. Dieses Abkommen wird die unnötige Doppelarbeit bei der Bewertung und Zertifizierung von Luftfahrtprodukten durch die Behörden beseitigen und somit die Kosten für den Luftfahrtsektor senken. Die BASA wird auch die Zusammenarbeit zwischen der EU und China fördern, um ein hohes Maß an Sicherheit in der Zivilluftfahrt und Umweltverträglichkeit zu erreichen.

Das zweite heute unterzeichnete Abkommen ist ein so genanntes horizontales Luftverkehrsabkommen. Damit erkennt China den Grundsatz der EU-Bezeichnung an, wonach alle EU-Fluggesellschaften von jedem EU-Mitgliedstaat aus nach China fliegen können, der über ein bilaterales Luftverkehrsabkommen mit China verfügt, in dem ungenutzte Verkehrsrechte verfügbar sind. Bisher durften nur Fluggesellschaften, die sich im Besitz eines bestimmten Mitgliedstaats oder seiner Staatsangehörigen befinden und von ihm kontrolliert werden, zwischen diesem Mitgliedstaat und China fliegen. Der Abschluss eines horizontalen Abkommens wird somit dazu führen, dass bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen China und den EU-Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht in Einklang stehen - eine erneuerte Rechtssicherheit, die für die Fluggesellschaften auf beiden Seiten von Vorteil sein wird.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

MEMO mit Fragen und Antworten

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Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Mai 2019
Autor
Vertretung in Deutschland