(06.06.2017) - Der Dialog soll im Rahmen eines Konsultations-, Kooperations- und Transparenzmechanismus der Volksrepublik China und der EU auf dem Gebiet der Beihilfenkontrolle stattfinden.
Er wird der Kommission die Möglichkeit bieten, ihre Erfahrungen in der Durchsetzung des Beihilferechts mit der Volksrepublik zu teilen. Außerdem möchte die Kommission mehr über die Anwendung der vor Kurzem von China eingeführten Wettbewerbskontrolle erfahren, die u. a. einen fairen Wettbewerb gewährleisten, einen homogenen Markt fördern und verhindern soll, dass Maßnahmen der Politik den Wettbewerb ausschalten oder beeinträchtigen.
Der neue Kooperationsdialog wird dazu beitragen, dass die EU und China einen fairen weltweiten Wettbewerb verstärkt als gemeinsames Interesse wahrnehmen und fördern. Er ist Teil des generellen Bestrebens der Kommission, durch staatliche Subventionspolitik verursachte Wettbewerbsverzerrungen, die der Heranbildung weltweit einheitlicher Wettbewerbsvoraussetzungen entgegenstehen, zu beseitigen, damit die Unternehmen auf der Grundlage ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit untereinander konkurrieren können.
Die Förderung fairer und wettbewerbsoffener Märkte ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Deshalb begrüßt sie die von China eingeführte Wettbewerbskontrolle und sieht der einschlägigen Zusammenarbeit erwartungsvoll entgegen.
China ist die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und der zweitgrößte Handelspartner der EU. Für China ist die EU der größte Handelspartner.
Der Dialog, der mindestens einmal jährlich abwechselnd in Brüssel und Peking stattfinden soll, wird von Arbeitsgruppen auf technischer Ebene unterstützt.
Hintergrund
Die Europäische Kommission arbeitet bereits seit vielen Jahren eng mit Wettbewerbsbehörden in Drittländern zusammen.
Auf bilateraler Ebene kooperiert die Kommission auf der Grundlage von Abkommen oder Absichtserklärungen auf vielfältige Weise mit Wettbewerbsbehörden in einer Reihe von Drittländern. Darüber hinaus nimmt die Kommission in die Verhandlungen über Freihandelsabkommen grundsätzlich auch ein Wettbewerbskapitel auf, das Regeln und Sanktionen in den Bereichen Kartelle, Fusionen und staatliche Beihilfen enthält.
Ferner arbeitet die Kommission in einer Reihe multilateraler Organisationen wie dem Internationalen Wettbewerbsnetz (ICN), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der UNCTAD und der Welthandelsorganisation (WTO) in wettbewerbspolitischen Angelegenheiten mit.
Hauptziel ihres bi- und multilateralen Engagements ist die Förderung einer Konvergenz der wettbewerbspolitischen Instrumente und Praktiken über Hoheitsgrenzen hinweg mittels eines Meinungsaustauschs über allgemeine Fragen der Wettbewerbspolitik und ihre Durchsetzung und die Erleichterung der Zusammenarbeit mit anderen Wettbewerbsbehörden bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts.
Weitere Informationen:
Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission.
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Juni 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland