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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 27. September 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU und Japan: 42 weitere geschützte geografische Angaben

ambrosia

Im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan werden beide Partner 42 weitere geografische Angaben (g. A.) schützen. Dazu gehören Raclette de Savoie und Vinagre de Jerez für die EU und Sanuki Shiro Miso (Miso-Paste) oder Osaka Wein für Japan. Dies ist das dritte Mal, dass die Liste der in Japan und in der EU geschützten geografischen Angaben erweitert wurde. Im Februar 2021 wurden 56 geografische Angaben ergänzt, im Februar 2022 wurde die Liste um weitere 56 Angaben erweitert.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan trat am 1. Februar 2019 in Kraft und schützt die aufgeführten Agrar- und Lebensmittelnamen vor Nachahmung und Missbrauch. Es bringt auf beiden Seiten Vorteile für den Handel mit sich und bietet den Verbrauchern garantierte, authentische Erzeugnisse aus zwei Regionen mit einer reichen kulinarischen und kulturellen Tradition. Die EU und Japan kamen auch überein, bis Ende dieses Jahres bis zu sechs geografische Angaben aus Japan hinzuzufügen und 2025 über eine weitere Erweiterung der Liste der geschützten geografischen Angaben zu entscheiden.

Japan ist wichtiger Absatzmarkt der EU

Japan ist der fünftgrößte Absatzmarkt für Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU. Zu den wichtigsten Erzeugnissen, die die EU nach Japan ausführt, gehören Schweinefleisch, Weine und Spirituosen, Zigarren und Zigaretten, Käse, Schokolade und Zuckerwaren sowie andere landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Die EU führt hauptsächlich Suppen und Soßen, pflanzliche Erzeugnisse sowie Lebensmittel- und Getreidezubereitungen ein.

Weitere Informationen:

Daily News vom 27. September

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. September 2023
Autor
Vertretung in Deutschland