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Vertretung in Deutschland
Presseartikel1. Februar 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU und Japan vertiefen Wirtschaftsbeziehungen: besserer Schutz von geografischen Angaben und Erleichterungen für Handel von Wein und Fahrzeugen

Zum zweiten Jahrestag des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Japan heute (Montag) werden auf beiden Seiten 28 zusätzliche geografische Angaben geschützt und der Handel mit Wein und Fahrzeugen zwischen beiden Seiten weiter...

Dombrowskis sage weiter: „Dieses Abkommen hat den Handel sowohl für die EU als auch für die japanischen Produzenten einfacher und günstiger gemacht. Es hat Landwirten und Herstellern gleichermaßen geholfen. Ab heute sind 28 weitere traditionelle Qualitätserzeugnisse der Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Nachahmung geschützt. Wir erleichtern auch den Handel für Wein und Autos, zwei Schlüsselsektoren. Aber die Beziehungen zwischen der EU und Japan gehen über den bilateralen Handel hinaus. Wir stehen beide für einen regelbasierten, offenen Welthandel und eine starke Welthandelsorganisation."

Die Vertragsänderungen wurden durch den im Rahmen des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss unter dem gemeinsamen Vorsitz von Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und dem japanischen Außenminister Toshimitsu Motegi beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen:

Die Liste der geografischen Angaben der EU-Länder und Japans umfasst nun zusätzlich 28 geografische Angaben für jede Seite. Dies ist die schnellste Erweiterung einer Liste von geografischen Angaben im Rahmen eines Freihandelsabkommens.

Der Export in die jeweils andere Seite wird einfacher werden. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, die Liste der Sicherheitsanforderungen zu erweitern, die keine doppelten Genehmigungen erfordern werden. Wenn die EU beispielsweise eine Bescheinigung ausstellt, dass ein in der EU hergestelltes Auto, das nach Japan exportiert wird, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt, wird Japan die Einhaltung dieser Anforderungen nicht mehr überprüfen und umgekehrt. Dies gilt auch für wichtige neue und umweltfreundliche Technologien wie Hybrid- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.

Japan hat vor kurzem seine Weinstandards im Einklang mit dem Abkommen an die der EU angenähert und in seinem Hoheitsgebiet mehrere önologische Verfahren der EU zugelassen. Infolgedessen wird mehr EU-Wein den japanischen Markt erreichen können.

Die Verfahren zur Beantragung und Gewährung von Zollpräferenzen wurden stark vereinfacht. Dies hat es für EU-Unternehmen einfacher gemacht, nach Japan zu exportieren. Die Vereinfachung der Verfahren ist besonders wichtig für kleine Unternehmen, die oft nicht über die Ressourcen verfügen, um komplizierte Regeln zu erforschen und zu nutzen.

Weitere Informationen:

Die ausführliche Pressemitteilung

Das WPA zwischen der EU und Japan

EU-Japan-Handel in Ihrer Nähe

Die Liste der geschützten geografische Angaben

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu ( Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Februar 2021
Autor
Vertretung in Deutschland