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Vertretung in Deutschland
Presseartikel13. Dezember 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU und Kanada setzen sich für multilateralen Investitionsgerichtshof ein

Die Europäische Kommission und Kanada setzen sich gemeinsam für die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichts ein. Heute und Morgen (Dienstag und Mittwoch) finden dazu Sondierungsgespräche mit internationalen Regierungsvertretern im...

Tätigkeitsbericht

(13.12.2016) - Angestrebt wird eine einzige ständige Einrichtung, die für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zuständig sein soll. Damit würde eine Abkehr von der derzeitigen Ad-hoc-Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-State Dispute Settlement – ISDS) vollzogen, die gegenwärtig in rund 3200 geltenden Investitionsabkommen – von denen 1400 von EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden – verankert ist.

Der künftige Investitionsgerichtshof könnte von allen interessierten Ländern in Anspruch genommen werden und würde in Streitigkeiten im Zusammenhang mit künftigen und bestehenden Investitionsabkommen entscheiden. Für auf EU-Ebene geschlossene Abkommen würde er an die Stelle der bilateralen Investitionsgerichtssysteme treten, die in den entsprechenden Abkommen mit Freihandelspartnern vorgesehen sind.

Die Sondierungsgespräche sollen den Anfang einer ganzen Reihe von Treffen bilden, die im nächsten Jahr geplant sind, um diese wichtige Initiative voranzubringen.

Die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs ist integraler Bestandteil der im Jahr 2015 unter dem Titel Handel für alle vorgestellten Handels- und Investitionsstrategie der EU. Im Rahmen dieser Bestrebungen wird bei EU-Handels- und Investitionsabkommen ein gerichtsähnliches System für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ausgehandelt. Dieses „Investitionsgerichtssystem“ umfasst ein Gericht erster Instanz und eine Berufungsinstanz, wobei die Richter von den Parteien des jeweiligen Abkommens ernannt werden. Parallel dazu sollen in einem zweiten Schritt gemeinsam mit anderen Ländern Arbeiten zur Schaffung eines ständigen multilateralen Investitionsgerichtshofs mit weltweiter Zuständigkeit für Investitionsstreitigkeiten in Angriff genommen werden.

Sowohl das mit Kanada unterzeichnete Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) als auch das zwischen der EU und Vietnam geschlossene Handelsabkommen enthalten eine Verweisung auf die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichthofs. Die EU sieht bei all ihren Verhandlungen, die Investitionen zum Gegenstand haben, derartige Verweisungen vor.

Auf Ebene der Kommission wird derzeit eine Folgenabschätzung zur möglichen Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs durchgeführt. Noch vor Jahresende soll eine 12-wöchige öffentliche Online-Konsultation eingeleitet werden. Bis Februar soll in Brüssel eine Zusammenkunft der Interessenträger stattfinden.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Europäische Kommission und kanadische Regierung laden gemeinsam zu Gesprächen über einen multilateralen Investitionsgerichtshof ein

Fragen und Antworten zum künftigen multilateralen Investitionsgerichtshof

Folgenabschätzung in der Anfangsphase zur Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs

Konsultationsstrategie für die Folgenabschätzung

Weitere Informationen zur Investitionspolitik der EU

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Dezember 2016
Autor
Vertretung in Deutschland