Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. Oktober 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU und Montenegro arbeiten im Grenzmanagement zusammen

Die EU hat gestern (Montag) eine Vereinbarung mit Montenegro über die Zusammenarbeit beim Grenzmanagement unterzeichnet. „Wir stärken unsere Zusammenarbeit mit Montenegro im Bereich des Grenzmanagements weiter und tun den nächsten Schritt hin zu...

Die Vereinbarung wurde im Namen der EU von Dimitris Avramopoulos‚ dem für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständigen Kommissionsmitglied, und Maria Ohisalo, der finnischen Innenministerin und Vorsitzenden des Rates, und im Namen Montenegros von Mevludin Nuhodžić, dem Innenminister des Landes, unterzeichnet.

Die finnische Innenministerin Maria Ohisalo erklärte: „Ziel der Vereinbarung ist es, Frontex die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Montenegro beim Grenzmanagement an den gemeinsamen Grenzen zwischen der Europäischen Union und Montenegro zu ermöglichen. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ist ein weiterer Beleg für die Vertiefung und Ausweitung der Zusammenarbeit mit Montenegro. Sie wird beiden Seiten Vorteile bringen, insbesondere durch verbesserte Grenzmanagementmaßnahmen.“

Die Vereinbarung ermöglicht es der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Montenegro beim Grenzmanagement zu unterstützen, gemeinsame Aktionen durchzuführen und vorbehaltlich der Zustimmung Montenegros Teams in die an die EU grenzenden Regionen Montenegros zu entsenden.

Die Maßnahmen zielen auf die Bekämpfung der irregulären Migration, insbesondere die Bewältigung plötzlicher Veränderungen der Migrationsströme, und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ab und können eine verstärkte technische und operative Unterstützung an der Grenze beinhalten.

Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen vorrangigen Drittländern und der Europäischen Grenz- und Küstenwache wird zur Bekämpfung der irregulären Migration beitragen und die Sicherheit an den Außengrenzen der EU weiter erhöhen.

Nächste Schritte

Der Entwurf des Beschlusses über den Abschluss der Vereinbarung wurde dem Europäischen Parlament übermittelt, das nun seine Zustimmung erteilen muss, damit die Vereinbarung geschlossen werden kann.

Hintergrund

Die heutige Statusvereinbarung ist nach der im Oktober 2018 unterzeichneten ähnlichen Vereinbarung mit Albanien die zweite derartige Vereinbarung, die mit einem Partnerland geschlossen werden soll. Die Verhandlungen mit Montenegro wurden am 5. Juli 2018 abgeschlossen, und der Entwurf der Statusvereinbarung wurde im Februar 2019 von Kommissionsmitglied Avramopoulos und dem Innenminister Montenegros, Mevludin Nuhodžić paraphiert. Am 19. März 2019 genehmigte der Rat die Unterzeichnung der Vereinbarung.

Ähnliche Statusvereinbarungen wurden zudem mit Nordmazedonien ( Juli 2018 ), Serbien ( September 2018 ) sowie Bosnien und Herzegowina ( Januar 2019 ) paraphiert und stehen vor dem Abschluss.

Am 22. Mai 2019 startete die Europäische Grenz- und Küstenwache in Albanien die erste gemeinsame Aktion im Hoheitsgebiet eines benachbarten Drittlandes.

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache kann Einsätze und gemeinsame Aktionen im Hoheitsgebiet von benachbarten Drittländern durchführen, sofern im Vorfeld eine Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem betreffenden Land geschlossen worden ist.

Dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgend, vereinbarten das Europäische Parlament und der Rat Anfang des Jahres eine Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache. Dadurch werden gemeinsame Aktionen und Einsätze in Ländern außerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft der EU möglich.

Die Zusammenarbeit mit Drittländern ist ein wichtiges Element des Konzepts des integrierten europäischen Grenzmanagements. Angewandt wird dieses Konzept mittels eines Vierstufenmodells der Zugangskontrolle, das Folgendes umfasst: Maßnahmen in Drittländern, Maßnahmen mit benachbarten Drittländern, Grenzkontrollmaßnahmen und Maßnahmen im Schengen-Raum.

Weitere Informationen:

Statusvereinbarung zwischen der EU und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) in Montenegro

Pressemitteilung : Europäische Grenz- und Küstenwache: Vereinbarung mit Montenegro über operative Zusammenarbeit

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per

frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail)

oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Oktober 2019
Autor
Vertretung in Deutschland