Die oberste Priorität der EU besteht weiterhin darin, das bestehende WTO-Berufungsgremium zu erhalten. Die EU und andere WTO-Länder haben förmliche Vorschläge vorgelegt und erörtern derzeit Wege zur Lösung der Situation. In der Zwischenzeit können WTO-Mitglieder eine Interimslösung vereinbaren, die dem bestehenden WTO-Rechtsbehelfsverfahren entspricht. Das heutige Abkommen mit Norwegen ist nach dem Abkommen mit Kanada vom 25. September 2019 das zweite Abkommen der EU dieser Art.
Weitere Informationen:
Die Interims-Berufungsinstanz zwischen der EU und Norwegen
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21 Oktober 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland