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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. Oktober 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU und Tunesien nehmen Verhandlungen über Visaerleichterungen und Rückübernahme auf

Die EU und Tunesien wollen die Verfahren für die Erteilung von Visa für den kurzfristigen Aufenthalt vereinfachen und ein Abkommen zur Rückübernahme irregulärer Migranten abschließen. Über beide Themen haben die EU-Kommission und Tunesien daher...

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(12.10.2016) - Die im Abkommen zur Vereinfachung der Erteilung von Visa vorgesehenen Erleichterungen könnten beispielsweise die Lockerung oder Beseitigung einiger der im Visakodex vorgesehenen Verpflichtungen zumindest für bestimmte Personengruppen umfassen. Im Abkommen über die Rückübernahme irregulärer Migranten sollten die von den beiden Vertragsparteien einzuhaltenden Verfahren festgelegt werden, um die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu präzisieren, zu vereinfachen und zu beschleunigen.

In der Mitteilung der EU über die Unterstützung der EU für Tunesien vom 29. September 2016 wird betont, wie wichtig die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Tunesien im Bereich der Migration ist. Es wird ein integriertes Gesamtkonzept entwickelt, um in einem fragilen sozioökonomischen und Sicherheitsumfeld, das durch hohe Arbeitslosigkeit vor allem unter jungen Tunesiern gekennzeichnet ist, die Widerstandsfähigkeit zu stärken.

Die EU möchte die tunesischen Behörden weiter dabei unterstützen, die Migrationsströme auf verantwortliche und humane Weise zu steuern und die notwendigen wirtschaftlichen und politischen Reformen durchzuführen. Die Aufnahme der Verhandlungen über die beiden Abkommen stellt einen konkreten Schritt in diese Richtung dar.

Im Jahr 2015 haben die Konsulate der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums in Tunesien 155.000 Visa für den kurzfristigen Aufenthalt ausgestellt. Den Daten von Eurostat über die Aufenthaltstitel zufolge, hielten sich Ende 2015 rund 370.000 Tunesier rechtmäßig in der EU auf. 2015 wurden 23.361 neue Aufenthaltstitel für tunesische Staatsangehörige ausgestellt. Das wichtigste Wohnsitzland ist Frankreich, gefolgt von Italien und Deutschland.

Die gleichzeitige Aufnahme der Verhandlungen über diese beiden Abkommen war eines der gemeinsamen Ziele, auf die sich die Europäische Union und Tunesien beim Abschluss ihrer Mobilitätspartnerschaft im Jahr 2014 geeinigt hatten. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung dieser Partnerschaft. Die Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU, zehn Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich) und Tunesien wurde im März 2014 unterzeichnet.

Das wichtigste laufende Projekt auf bilateraler Ebene ist „Lemma – Gemeinsam für die Mobilität“, ein mit 5 Mio. Euro aus EU-Mitteln finanziertes Projekt zur Unterstützung der Mobilitätspartnerschaft, das durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen europäischen und tunesischen Behörden die tunesischen Institutionen im Bereich Migration und Mobilität unterstützt.

Die laufenden Maßnahmen auf bilateraler und regionaler Ebene werden bald durch eine umfangreiche Unterstützung für Tunesien im Rahmen des „Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika“ ergänzt werden. Die Modalitäten für den Einsatz dieses Fonds werden zurzeit mit den tunesischen Behörden erörtert.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU und Tunesien nehmen Verhandlungen über Visaerleichterungen und Rückübernahme auf

Die Europäische Migrationsagenda

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Oktober 2016
Autor
Vertretung in Deutschland