Die erste Überprüfung des seit 2016 bestehenden Datenschutzschilds bewertet, ob die an dem Programm teilnehmenden Organisationen und Behörden sich an den zugesicherten Schutz der Daten von EU-Bürgern halten. Seit dem Start des Programms nehmen 2400 Organisationen daran teil. Die Experten beider Seiten bewerteten die verwaltungstechnischen Aspekte und die bessere Durchsetzung des Programms. Das beinhaltet auch umfassendere rechtliche Entwicklungen auf Seiten der USA.
Basierend auf den Gesprächen mit der US-Administration und dem zusätzlichen Feedback von Unternehmen und NGOs wird die Kommission ihren jährlichen Bericht mit einer Beurteilung verfassen und in der zweiten Oktoberhälfte veröffentlichen.
Der EU-US-Datenschutzschild ist die Antwort auf die Forderungen, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 gestellt hatte, mit dem er die zuvor geltende Safe-Harbor-Regelung für ungültig erklärt hatte. Der Datenschutzschild gewährleistet den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bei der Übermittlung von Daten in die USA und schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen.
Weitere Informationen:
FAQ zum EU-US-Datenschutzschild
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Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280 2340
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 21. September 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland