Janez Lenarčič, EU-Kommissar für Krisenmanagement, sagte: „In diesen sehr schwierigen Zeiten ist die EU entschlossen, schutzbedürftigen Palästinensern dabei zu helfen, die Bedrohung ihres Lebens und ihrer Existenzgrundlagen abzuwehren. Als langjähriger Geber humanitärer Hilfe, die sich zur Unterstützung der bedürftigsten Bevölkerungsgruppen Palästinas verpflichtet hat, leistet die EU weiterhin Hilfe in kritischen Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und sauberes Wasser. Die Verletzungen des humanitären Völkerrechts, die zur Vertreibung von Zivilisten führen und sie häufig am Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und Existenzgrundlagen hindern, müssen aufhören.“
Von den 2,4 Millionen Palästinensern, die humanitäre Hilfe benötigen, leben 1,5 Millionen im abgesperrten Gazastreifen, in dem sich die Lebensbedingungen stetig verschlechtern. Mit diesen zusätzlichen Mitteln stellt die EU schutzbedürftigen Familien finanzielle Unterstützung zur Verfügung, um Kindern einen sicheren Zugang zu Bildung und Verwundeten, die den Gaza-Streifen nicht verlassen können, eine spezielle Traumabehandlung zu gewährleisten.
Im Westjordanland unterstützen die EU und mehrere Mitgliedstaaten weiterhin ein Konsortium humanitärer Partner, das Gemeinschaften, die von Abrissen, Vertreibungen und Gewalt durch Siedler bedroht sind, Schutz und rechtliche und materielle Unterstützung leistet. Vor dem Hintergrund anhaltender Verletzungen des Rechts auf Bildung werden die neuen Mittel auch eingesetzt werden, um den Zugang von Kindern zu einer hochwertigen Schulbildung zu verbessern.
Die humanitären Partner der EU haben ihre Hilfe rasch an die neuen Bedingungen nach Ausbruch des Coronavirus angepasst und Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Palästinenser zu gewährleisten. Die EU hat neben der Lieferung von COVID-Testzelten für Gesundheitseinrichtungen und von Hygieneartikeln für Untersuchungszentren auch Geldtransfers für gefährdete Bevölkerungsgruppen und einen besseren Zugang zur Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung unterstützt.
* Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. Juli 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland