Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „In diesen Krisenzeiten müssen wir unsere Nachbarn unbedingt unterstützen und so die gesamte Region stabil halten. Im Rahmen der globalen Reaktion der EU auf die Coronavirus-Pandemie bemühen wir uns, unseren Nachbarländern dabei zu helfen, die schlimmsten wirtschaftlichen Folgen einzudämmen. Diese „Krisen-Makrofinanzhilfeprogramme“ werden zu günstigen Konditionen auf der Grundlage von unterzeichneten Vereinbarungen bereitgestellt, die konkrete Reformzusagen enthalten. Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden sie dazu beitragen, dass die Nachbarländer ihren Außenfinanzierungsbedarf 2020 und 2021 abdecken können.“
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Die COVID-19-Pandemie lässt sich von Grenzen nicht aufhalten, und ihre beispiellosen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen betreffen Länder auf der ganzen Welt. Unsere Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner leiden darunter erheblich. Als Union haben wir die nötige Finanzkraft, um sie bei der Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu unterstützen. Im Namen der EU stellt sich die Kommission in dieser nie da gewesenen Krise an die Seite von zehn Partnerländern, um mit ihnen wirksame wirtschaftspolitische Maßnahmen umzusetzen. Mit acht Partnern wurde bereits eine entsprechende Einigung erzielt – ein Ausdruck der Solidarität der EU.“
In den Vereinbarungen werden die politischen Maßnahmen festgelegt, zu denen die Begünstigten sich verpflichten, um die zweite Auszahlung zu erhalten. Die Einigung auf eine Vereinbarung und deren Unterzeichnung sind wichtige Schritte hin zur ersten Auszahlung im Rahmen der Programme, für die bestimmte politische Vorbedingungen erfüllt sein müssen: die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Die betreffenden Länder sollen auch im Rahmen eines IWF-Finanzhilfeprogramms unterstützt werden.
Die politischen Auflagen für das Makrofinanzhilfeprogramm für Albanien in Höhe von 180 Mio. Euro betreffen die Stärkung der öffentlichen Finanzen und der Belastbarkeit des Finanzsektors, die Verbesserung der Regierungsführung, die Korruptionsbekämpfung und die Erhöhung des sozialen Schutzes.
Das Makrofinanzhilfeprogramm für Georgien in Höhe von 150 Mio. Euro ist an politische Auflagen geknüpft, die eine Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung und der Regierungsführung, Sektorreformen und eine effizientere Arbeitsmarktpolitik vorsehen.
Die politischen Maßnahmen im Rahmen der 700 Mio. Euro schweren Makrofinanzhilfeprogramme für Jordanien sind umfassender, da sie zwei Makrofinanzhilfen betreffen. Sie decken die öffentliche Finanzverwaltung, die Versorgungs-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik und die Regierungsführung ab.
Das mit 100 Mio. Euro ausgestattete Makrofinanzhilfeprogramm für das Kosovo unterliegt politischen Auflagen in Bezug auf die Stärkung der öffentlichen Finanzen und der Finanzstabilität, die Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit, die Verbesserung der Regierungsführung und die Korruptionsbekämpfung.
Das Makrofinanzhilfeprogramm für Moldau umfasst 100 Mio. Euro und politische Auflagen im Zusammenhang mit der Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung, der Regierungsführung, der Korruptionsbekämpfung und der Rahmenbedingungen für Unternehmen.
Die politischen Auflagen für das Makrofinanzhilfeprogramm für Montenegro in Höhe von 60 Mio. Euro betreffen die Stärkung der öffentlichen Finanzen und der Korruptionsbekämpfung, die Verbesserung der Finanzstabilität und der Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie eine Reform des sozialen Schutzes.
Das Makrofinanzhilfeprogramm für Nordmazedonien umfasst 160 Mio. Euro und ist an politische Auflagen geknüpft, die auf die Stärkung der finanzpolitischen Steuerung, der Transparenz, der Korruptionsbekämpfung und der Überwachung des Finanzsektors sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Verringerung der Jungendarbeitslosigkeit abzielen.
Das Makrofinanzhilfeprogramm für die Ukraine in Höhe von 1,2 Mrd. Euro geht mit umfangreicheren und umfassenderen politischen Auflagen einher, die mit der Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung, der Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit, einer Justizreform, dem Wettbewerb auf dem Gasmarkt, der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Führung und Kontrolle staatseigener Unternehmen zusammenhängen.
Hintergrund
Makrofinanzhilfen sind Bestandteil des umfassenderen Engagements der EU gegenüber Nachbar- und Erweiterungsländern und als Krisenbewältigungsinstrument der EU in Ausnahmesituationen gedacht. Sie können an Nachbar- und Erweiterungsländern vergeben werden, die mit gravierenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten konfrontiert sind. In dieser beispiellosen Krise zeigen sie, dass die EU mit diesen Ländern solidarisch ist und wirksame politische Maßnahmen unterstützt.
Die Kommission hatte im Kontext der COVID-19-Pandemie am 22. April ein Makrofinanzhilfepaket für zehn Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner vorgeschlagen. Am 25. Mai 2020 wurde der entsprechende Beschluss von Parlament und Rat angenommen.
Neben der Makrofinanzhilfe leistet die EU den Nachbarschafts- und Westbalkanländern noch über verschiedene andere Instrumente Beistand, insbesondere durch humanitäre Hilfe, Budgethilfe, thematische Programme, technische Hilfe, Mischfinanzierungsfazilitäten und Garantien des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung zur Förderung von Investitionen in den von der Coronavirus-Pandemie am stärksten betroffenen Sektoren.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen über frühere Makrofinanzhilfen
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300 und Laura Bethke, Tel.: +49 (30) 2280 2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. August 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland