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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. Juli 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-Unterstützung bei Naturkatastrophen tritt heute in Kraft

Ab heute (Donnerstag) können EU-Mitgliedsländer, die von einer Naturkatastrophe betroffen sind einen speziellen EU Finanzmechanismus aktivieren. Alle Mitgliedsländer können ab dem ersten Tag einer Katastrophe Unterstützung beantragen.

Naturkatastrophen

Wiederaufbaumaßnahmen können durch das Programm bei einer EU-Mitfinanzierungsrate von 95 Prozent durch den Kohäsionsfond finanziert werden, anstatt zu der für das Programm üblichen Finanzierungsrate.

Die für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissarin Corina Crețu erklärte: „Diese besondere EU-Unterstützung ist der konkrete Ausdruck der Solidarität in der EU; Europa reicht seinen Mitgliedstaaten in ihren dunkelsten Stunden eine helfende Hand. Der Mechanismus kann überall in der EU ausgelöst werden, ab dem ersten Tag, als Ergänzung der Unterstützung aus dem EU-Solidaritätsfonds.“

Die Kommission hat diese Unterstützung in Folge der Erdbeben in 2016, die vier Regionen in Italien getroffen haben, vorgeschlagen. Präsident Juncker hatte angekündigt, dass die EU Italien und seinen Bewohnern beistehen würde und dabei helfe, die betroffenen Gebiete wieder vollständig aufzubauen. Hierzu gehört zum Beispiel das Kloster San Benedetto in Norcia.

Jeder von einer Naturkatastrophe betroffene Mitgliedsstaat kann die EU-Unterstützung bekommen. Und das ohne den nationalen Umfang des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu erweitern. Betroffene Regionen, deren Kohäsionspolitik-Programm eine 50-prozentige Mitfinanzierungsrate aufweisen, können eine fast doppelte Finanzierung durch die EU bekommen, um Wiederaufbaumaßnahmen zu leisten. Dies trifft auf die meisten Regionen in Frankreich und Deutschland zu.

Programme mit einer 85-prozentigen Mitfinanzierungsrate, wie zum Beispiel die portugiesische Region Madeira, können eine besondere Aufstockung bekommen, die öffentliche Ressourcen in schwierigen Zeiten schont. Von Erdbeben, Flut, Dürren und Waldbränden betroffene Mitgliedsstaaten können die speziellen EU- Hilfen ab dem ersten Tag einer Katastrophe beantragen. Zudem kann die Unterstützung für Katastrophen, die seit dem 01. Januar 2014 geschehen sind, für den Wiederaufbau beantragt werden.

Weitere Informationen:

Die Regulierung

Die Regionalpolitik in Deutschland

Der Kohäsionsfonds

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Juli 2017
Autor
Vertretung in Deutschland