22 EU-Länder haben bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der Republik Korea geschlossen. Diese bilateralen Luftverkehrsabkommen sehen üblicherweise vor, dass nur Luftfahrtunternehmen, die im Eigentum und unter der Kontrolle des jeweiligen Mitgliedstaats oder von dessen Staatsangehörigen stehen, Flüge zwischen diesem Mitgliedstaat und einem Drittland durchführen dürfen. Der Abschluss des horizontalen Abkommens bietet auch anderen EU-Luftfahrtunternehmen enorme Chancen und ist daher für die Luftfahrtunternehmen beider Seiten von Vorteil.
Die Unterzeichnung findet nur wenige Tage vor der Videokonferenz zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU und der Republik Korea am 30. Juni statt und bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Bedeutung dieses Abkommens auf höchster Ebene zu würdigen. Die Staats- und Regierungschefs werden auch ihr gemeinsames Engagement für einen alle Verkehrsträger umfassenden Verkehrsdialog zwischen der EU und der Republik Korea bekräftigen. Das horizontale Abkommen zwischen der EU und der Republik Korea zeigt, dass die Luftfahrtstrategie für Europa der Kommission , auf Wachstum für europäische Unternehmen und Vorteile für Reisende durch sicherere, sauberere und erschwinglichere Flüge ausgerichtet ist.
Die nächsten Schritte
Sowohl die Europäische Union als auch die Republik Korea werden nun ihre jeweiligen internen Verfahren für den Abschluss des Abkommens einleiten.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Europäische Union unterzeichnet Luftverkehrsabkommen mit der Republik Korea
Pressekontakt: nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu ( Nikola John ) , Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Juni 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland