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Vertretung in Deutschland
Presseartikel29. April 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-US-Datenschutzabkommen soll unterzeichnet werden

Die EU-Kommission hat heute (Freitag) dem Rat die Unterzeichnung des EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommens vorgeschlagen. Das Rahmenabkommen schafft einen umfassenden Datenschutzrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der...

29/04/2016 - EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: „Das Rahmenabkommen wird für hohe Datenschutzstandards sorgen, wenn Justiz- und Polizeibehörden personenbezogene Daten austauschen, wie Strafregisterauszüge, Namen oder Adressen, um über den Atlantik hinweg Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Der Judicial Redress Act stellt sicher, dass alle EU-Bürger das Recht haben, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten geltend zu machen, so wie US-Bürger dieses Recht bereits in Europa haben. Das ist eine historische Errungenschaft, Vertrauen in die transatlantischen Datenflüsse wieder herzustellen und das Grundrecht auf Privatsphäre zu stärken.“

Mehr Informationen:

Fragen und Antworten zum EU-US-Datenschutzabkommen

EU-US-Datenschutzschild: Häufig gestellte Fragen

Pressekontakt: : katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. April 2016
Autor
Vertretung in Deutschland